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24. März 2022
Bundesregierung: 300 Euro für jeden Erwerbstätigen

Bundesregierung: 300 Euro für jeden Erwerbstätigen

Angesichts rasant steigender Energiepreise hat die Ampel-Koalition weitere Entlastungen für die privaten Haushalte in Deutschland angekündigt. Steuerzahler erhalten eine Einmalzahlung, Sprit und der ÖPNV werden günstiger.

Bereits Ende Februar haben sich die Ampel-Koalitionäre auf finanzielle Entlastungen für die privaten Haushalte angesichts stark steigender Energiepreise geeinigt, wie AssCompact berichtete. Was damals aber keiner der Beteiligten absehen konnte: Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat den globalen Energiemarkt und damit auch die Preise insbesondere bei Erdgas, und Erdöl nochmals erheblich durcheinander gewirbelt. Nach Ansicht der Regierung so sehr, dass sie sich diese Woche auf eine Erweiterung des Energieentlastungspaket verständigt hat.

Entlastungen für Erwerbstätige, Autofahrer und ÖPNV-Nutzer

Die Menschen in Deutschland sollen nun zusätzlich im laufenden Jahr einmalig mit einer sog. Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet werden. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden, wie es im Beschlusspapier der Bundesregierung, das AssCompact vorliegt, heißt. Gezahlt werden soll das Geld allen steuerpflichtigen Erwerbstätigen, es muss aber versteuert werden, heißt es weiter. Für jedes Kind gibt es vom Staat einmalig 100 Euro dazu. Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Zusätzlich wird die Energiesteuer beim Diesel um 14 Cent und bei Benzin um 30 Cent für drei Monate gesenkt. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll für 90 Tage überall ein Monatsticket für neun Euro angeboten werden.

Energieeinsparungen im Gebäudesektor

Aber auch auf der Verbrauchsseite sollen die Anstrengungen bei der Energieeinsparung verstärkt werden. Im Mittelpunkt der Bundesregierung rückt hier der Gebäudesektor. So soll mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr im Neubau ab dem 01.01.2023 der Effizienzstandard 55 verbindlich festgelegt werden. Außerdem soll entsprechend des Beschlusspapiers gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. (as)

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