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5. November 2020
Bundestag beschließt Risikoreduzierungsgesetz

Bundestag beschließt Risikoreduzierungsgesetz

Der Bundestag hat das Risikoreduzierungsgesetz beschlossen. Mit ihm soll zum einen die Stabilität des Bankensektors gewährleistet werden. Zum anderen sieht das Gesetz auch Änderungen bei der Versicherungsaufsicht vor. Besonders die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds sollen fit gemacht werden.

Nach halbstündiger Debatte hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am 05.11.2020 das „Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ beschlossen. Das kurz Risikoreduzierungsgesetz (RiG) genannte Gesetz umfasst Änderungen für den Bankensektor, aber auch eine Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Verschärfte Vorgaben für deutsche Banken

Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien aus dem EU-Bankenpakt in deutsches Recht um. Banken müssen dementsprechend zukünftig einen größeren Verlustpuffer vorhalten, ihre Refinanzierung langfristiger gestalten und dürfen eine verbindliche Kernkapitalquote nicht unterschreiten. Darüber hinaus dürfen sie Anleihen mit hohen Verlustrisiken nur noch in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertreiben (AssCompact berichtete). Kleinere, nicht komplexe Institute dürfen jedoch auch feinere Stückelungen von mindestens 25.000 Euro anbieten.

Aufsichtsbehörden erhalten mehr Kompetenzen

Für das Versicherungsaufsichtsgesetz bringt das RiG hauptsächlich Änderungen, die der Funktionsfähigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherer zuträglich sein sollen. Das Ziel der Regierung ist es anscheinend, Protektor und Medicator fit für den Ernstfall zu machen, nachdem die BaFin bereits ungefähr 20 Lebensversicherer unter intensivierte Beobachtung gestellt hat. Die wichtigsten Maßnahmen des RiG für die Krisenfestigkeit der Sicherungsfonds finden sich hier.

FDP kritisiert Anleihenstückelung

Scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben kam vonseiten der FDP-Fraktion. Katja Hessel merkte für die Liberalen an, dass die Regierung es versäumt habe, die dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinien unverändert umzusetzen. Dementsprechend sei die Chance vertan worden, eine EU-einheitliche Regelung einzuführen. Außerdem gehe die Mindeststückelung von 25.000 bzw. 50.000 Euro zulasten von Kleinanlegern. Diesen würde es dadurch erschwert, renditestarke Finanzprodukte zu erwerben.

Linksfraktion fordert Schutz der Versicherungsnehmer

Auch Jörg Cezanne von der Linksfraktion kritisierte das Gesetz. Gerade gegen die Reform der Ausgestaltung von Protektor und Medicator sprach er sich aus. Eine wirtschaftliche Schieflage von Lebens- oder Krankenversicherern dürfe nicht zu Leistungskürzungen für Versicherungsnehmer führen. Das RiG ermöglicht den Aufsichtsbehörden eine Leistungskürzung für Versicherte anzuordnen, wenn deren Versicherer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Alternativ ist auch die Übertragung des Bestands auf einen Sicherungsfonds weiterhin möglich.

Auch die Vertreter der GroKo sind skeptisch

Lothar Binding von der SPD gab in seiner Rede zu, dass auch die Regierung nicht weiß, ob die Risiken im Bankensektor mit dem Gesetz ausreichend eingehegt sind. Das werde man erst wissen, wenn die nächste Finanzkrise komme. Notfalls müsse man dann nochmals nachlegen.

Abstimmung im Plenum

Nach der Debatte wurde das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Dagegen stimmten FDP und Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen sowie die AfD enthielten sich.

Banken begrüßen das Gesetz größtenteils

Direkt im Anschluss an die Abstimmung machte die Deutsche Kreditwirtschaft (aktuell vertreten vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) deutlich, dass sie das beschlossene Gesetz begrüßt. Die Bankenvertreter hoben besonders lobend hervor, dass die Große Koalition einige Vorgaben im Finanzausschuss abgemildert hatte und nur in wenigen Punkten über die EU-Richtlinien hinausgegangen war, die dem Gesetz zugrunde lagen (gold plating). (tku)

Bild: © alexlmx – stock.adobe.com

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