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Steuern & Recht
11. September 2020
Die Lage der Lebensversicherer und Neues zum Sicherungsfonds

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Die Lage der Lebensversicherer und Neues zum Sicherungsfonds

Die Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz in einem irreführend benannten Gesetzespaket versteckt und auf eine aktuelle Stellungnahme von Interessensvertretern verzichtet. Die Kritik daran eint sogar den GDV, den BdV sowie den Normenkontrollrat. Wie schlecht steht es tatsächlich um die deutschen Lebensversicherer? 22 von ihnen liegen schon auf der „Intensivstation“ der BaFin.

„The system is rigged.“ Das propagierte Donald Trump in seinem Wahlkampf 2016 immer wieder. Man fühlt sich an das englische Wort erinnert, wenn man einen Blick auf das Kürzel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Risikoreduzierungsgesetz (RiG) wirft. Und auch der Vorwurf, den der umstrittene US-Präsident äußerte, kommt einen in den Sinn. Denn in einem Gesetzesentwurf mit dem Namen „Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“, würde man wahrscheinlich keine umfassenden Änderungen für das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vermuten. Und dennoch beinhaltet das RiG auch Gesetzesänderungen für die Einrichtung von Sicherungsfonds. Die Änderungen sind jedoch nicht gänzlich neu.

Zweiter Anlauf für die Änderungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die vorgesehenen Änderungen bereits 2019 vorgelegt. Damals jedoch im Zuge des geplanten Provisionsdeckels für Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen sowie Restschuldversicherungen (LVRG II). Während der Gesetzgeber dieses Vorhaben aktuell scheinbar nicht weiterverfolgt, erfahren einige Punkte zur Reform des Sicherungsfonds in der Lebensversicherung (Protektor) sowie der Krankenversicherung (Medicator) eine Wiederbelebung im RiG.

Effektivere Aufsicht über Sicherungsfonds

Die recycelten Punkte sollen laut BMF die Vorschriften zur gesetzlichen Einrichtung von Sicherungsfonds im Versicherungssektor konkretisieren und klarstellen und damit die Beaufsichtigung des Sicherungsfonds effektiver gestalten. Doch warum wird dieses Vorhaben an ein Gesetz gezurrt, das die Risiken im Bankensektor reduzieren soll und warum gerade jetzt?

Verfahrenssicherheit für den ersten Fall

Die Antwort wirft ein pessimistisches Licht auf den Bereich der Kranken- und im Besonderen auf den der Lebensversicherer. So ist dem Gesetzgeber daran gelegen, einen verfahrenssicheren Prozess für den Fall zu gewährleisten, „dass erstmalig der Bestand eines Lebens- oder Krankenversicherers auf einen Sicherungsfonds übertragen werden müsste“, wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist. (Die Übernahme des Versicherungsbestands der Mannheimer Lebensversicherungs-AG fand statt, bevor Protektor zum gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde.) Wie schlimm steht es also um die Lebens- und Krankenversicherer?

Situation hat sich gewandelt

Die gesetzlichen Sicherungseinrichtungen für die Lebens- und Krankenversicherer wurden 2004 geschaffen und seitdem noch nie in Anspruch genommen. Das Ziel der Einrichtung von Protektor und Medicator war, die Ansprüche von Versicherten zu schützen und das komplette System der privaten Altersvorsorge vor Reputationsschäden zu bewahren. Doch 2004 ist lange her. So lag beispielsweise der vom BMF festgesetzte Höchstrechnungszins für die Lebensversicherer damals noch bei 2,75%. Aktuell liegt er bei 0,9% und nach Ansicht der Deutschen Aktuarvereinigung ist das immer noch zu hoch. Die DAV fordert eine Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,5%.

Erschwerte Bedingungen für Lebensversicherer

Im Zuge des Niedrigzinsumfelds stehen viele Lebensversicherer unter Druck. Die einst in den Versicherungsverträgen vereinbarten Zinsen können teilweise nur noch schwer erwirtschaftet werden. Einige Versicherer begnügen sich damit das Neugeschäft einzustellen, andere übertragen ihre Bestände in eine Run-Off-Gesellschaft. Wie sich die aktuelle Lage unter den Lebensversicherern darstellt, ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu entnehmen.