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Finanzen
30. März 2017
Bundestag segnet WIKR-Reform ab

Bundestag segnet WIKR-Reform ab

Der Bundestag hat die Reform der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) abgesegnet. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich positiv zu den geplanten Nachbesserungen geäußert. Durch die Reform werde die Rechtssicherheit bei Baufinanzierungen erhöht und die Kreditvergabe insgesamt erleichtert.

Die Reform der WIKR hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Der Deutsche Bundestag hat den Reformplänen der Bundesregierung zugestimmt. Die DK begrüßt diesen Schritt, da mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Finanzaufsichtrechtsergänzungsgesetz mehr Rechtssicherheit bei Immobiliardarlehen geschaffen wird und insbesondere, dass der Immobilienverzehrkredit ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts herausgenommen wurde.

Positive Erleichterungen

Auch die vorgesehenen Erleichterungen für die Darlehensverträge, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, seien positiv. Darüber hinaus unterstützt die DK, dass eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen ist, in welcher als problematisch erkannte Fallkonstellationen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung einer Lösung zugeführt werden sollen.

Sämtliche Problemgruppen klar Regeln

Für die bevorstehende Konsultation einer Rechtsverordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung ist es nun aus Sicht der DK entscheidend, dass sämtliche problematischen Fallgruppen einer klaren Regelung zugeführt werden. Nur so könne eine rechtssichere Durchführung der Kreditwürdigkeitsprüfung im Sinne der Verbraucher und Kreditinstitute erreicht werden. (mh)