AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
29. August 2023
BVK zu Provisionsverbotsplänen: Makler sind nicht betroffen
concept of auditing and evaluating quality and efficiency of personnel ,business document evaluation process ,inspection of business finance tax documents ,Data analysis reports growth results

BVK zu Provisionsverbotsplänen: Makler sind nicht betroffen

Der BVK hat das vorläufige Ergebnis seines angesichts der EU-Kleinanlegerstrategie beauftragten Rechtsgutachtens bekannt gegeben. Demnach sind Versicherungsmakler nicht von den Provisionsverbotsplänen betroffen. Beim AfW kommt man hingegen zu einer anderen Einschätzung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat das vorläufige Ergebnis seines in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Bewertung der von der EU-Kommission vorgelegten Änderungen der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) vorgelegt. Demnach geht der BVK weiterhin davon aus, dass Versicherungsmakler von den Provisionsverbotsplänen nicht betroffen sind.

Erst gestern hatte der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) im Rahmen seiner Stellungnahme ein Rechtsgutachten präsentiert, das die Provisionsverbotspläne sogar für europarechtswidrig hält (AssCompact berichtete).

Provisions- und courtage-basierter Vertrieb sind weiterhin zugelassen

„Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie enthält kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler/innen“, konstatiert Prof. Dr. Brömmelmeyer, der das wissenschaftliche Gutachten zur EU-Kleinanlegerstrategie für den BVK anfertigt. „Die Kommission hat sich vielmehr bewusst entschieden, den provisions- und courtage-basierten Vertrieb von Versicherungen auch weiterhin zuzulassen. Richtig ist, dass die Provision für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ausnahmsweise entfallen soll, wenn der Versicherungsvermittler eine Beratung auf unabhängiger Basis ankündigt. Der Versicherungsmakler müsste künftig also im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten klarstellen, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig ist, dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber "nicht unabhängig" erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist“, erläutert der Rechtsexperte von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) weiter.

Der AfW befürchtet dennoch ein Provisionsverbot für Makler

„Mit dieser wissenschaftlichen Expertise können wir sagen, dass die RIS Maklern nicht verbieten wird, gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz klar. „Damit sind wir erneut in unserer Auffassung bestätigt.“ Das vollständige Rechtsgutachten soll laut BVK-Aussage demnächst veröffentlicht werden.

Anders als der BVK aber befürchtet der AfW in seiner Stellungnahme dennoch, dass mit der vorgelegten EU-Kleinanlegerstrategie auch für Versicherungsmakler die Einführung eines Provisionsverbotes drohen könnte. „Das Provisionsverbot wird einerseits lediglich als Maßnahme im Rahmen der Verhinderung von Irreführung von Verbrauchern erläutert. Dabei handelt es sich nicht um eine Transparenzanforderung, sondern um eine Regulierung von Anreizen und Vergütungen. Anderseits wird jedoch an die „Darstellung“ der Beratungsleistung durch den Versicherungsvermittler als „unabhängig“ angeknüpft. Daraus folgt in Deutschland im Ergebnis ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler“, heißt es nämlich dort. (as)

Bild: © chaylek – stock.adobe.com