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14. Mai 2025
Check24: EuGH urteilt im Streit um Schulnoten für Versicherungen
Check24: EuGH urteilt im Streit um Schulnoten für Versicherungen

Check24: EuGH urteilt im Streit um Schulnoten für Versicherungen

Im Streit zwischen HUK-Coburg und Check24 über Tarifnoten entscheidet der EuGH: kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Versicherungsmakler wie Check24 seien keine Produktgeber. Die Reaktionen der deutschen Vermittlerverbände zum Urteil fallen sehr unterschiedlich aus.

Der Versicherer HUK-Coburg und das Vergleichsportal Check24 streiten seit geraumer Zeit über die Zulässigkeit sogenannter Tarifnoten – einer Bewertung von Versicherungstarifen anhand eines Punktesystems, das insbesondere im Kfz-Bereich zum Einsatz kommt. HUK-Coburg sieht darin unzulässige vergleichende Werbung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG), da die Noten den Eindruck objektiver Vergleichbarkeit erweckten, aber auf subjektiven Kriterien beruhen.

Nach einem ersten Urteil des Landgerichts Köln 2020 überarbeitete Check24 sein Angebot und erweiterte später die Anpassungen auf weitere Versicherungsbereiche. Die HUK-Coburg klagte weiter, woraufhin das Landgericht München I dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorlegte, ob ein Bewertungssystem wie das von Check24 mit der EU-Richtlinie über vergleichende Werbung vereinbar ist. Dabei steht im Fokus, ob subjektive Notensysteme die Anforderungen an einen objektiven Produktvergleich erfüllen können.

EuGH: Keine unlautere Werbung durch Tarifnoten

Der EuGH urteilte, dass Check24 keinen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Versicherungstarife mit Schulnoten in seinen Vergleichen versehen werden. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Check24 und Versicherer wie die HUK-Coburg keine unmittelbaren Wettbewerber seien, da sie auf unterschiedlichen Märkten agieren. Daher seien die rechtlichen Regelungen zur vergleichenden Werbung nicht anwendbar. Jedoch überlässt der EuGH die abschließende Bewertung dem Landgericht München I, bei dem die Klage eingereicht wurde.

Geteiltes Echo bei Vermittlerverbänden

Das Urteil stößt bei den deutschen Vermittlerverbänden auf unterschiedliche Resonanz. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußert sich kritisch und sieht darin einen Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung der hohen Beratungsstandards, die den persönlichen Versicherungsvertrieb in Deutschland auszeichnen.

„Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln. Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert werden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, ist das irreführend und nicht sachgerecht. Daher wird sich der BVK weiterhin dafür einsetzen, dass alle Marktteilnehmer im Sinne des Verbraucherschutzes – ob online oder offline – denselben hohen Standards in der Kundenberatung unterliegen.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hingegen begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie stärke die unabhängige Rolle von Versicherungsmaklern und grenze diese klar von Produktgebern ab. „Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, betont Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wir erwarten zudem, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf aktuelle Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentralen haben wird, die mittels Abmahnverfahren versuchen, die Unabhängigkeit der Versicherungsmaklerschaft grundsätzlich infrage zu stellen.“

Zugleich erkennt der AfW die Kritik an vereinfachenden Darstellungen wie Tarifnoten an. Transparente Information bleibe für fundierte Entscheidungen essenziell. Dennoch dürfe die Debatte nicht dazu führen, Vermittler regulatorisch mit Versicherern gleichzusetzen. (bh)

EuGH, Urteil vom 08.05.2025 – Az: C-697/23