AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
11. Februar 2020
CHECK24-Urteil: VOTUM kritisiert Verhalten der BaFin

CHECK24-Urteil: VOTUM kritisiert Verhalten der BaFin

Vor wenigen Tagen hat CHECK24 eine erneute Schlappe gegen den BVK hinnehmen müssen. Nun meldet sich der VOTUM Verband zu Wort – mit harter Kritik am Verhalten der BaFin im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot.

Der Streit zwischen dem Onlineportal CHECK24 und dem BVK dreht sich immer wieder um eine bisweilen umstrittene Regel aus dem VAG: das Provisionsabgabeverbot. Jetzt hat sich auch der VOTUM Verband im Zusammenhang mit dem am 04.02.2020 gesprochenen Urteil zu Wort gemeldet. Er wertet dieses auch als Mahnung an die BaFin und deren Verhalten im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot. Auch der AfW hat in der Vergangenheit bereits ähnliche Kritikpunkte angeführt (AssCompact berichtete).

VOTUM begrüßt CHECK24-Urteil

Der VOTUM Verband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts München I vom 04.02.2020. Das Urteil stelle sich klar gegen Versuche, das gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot zu umgehen, so der Verband in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig sieht er auch Anlass dazu, im Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung das Agieren der BaFin auf dem Gebiet der Einhaltung des Provisionsabgabeverbots zu hinterfragen.

gonetto vs. CHECK24: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“

„Während die BaFin bei dem relativ unbedeutenden InsurTech gonetto umgehend auf den Plan trat und die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen aufforderte, die Zusammenarbeit einzustellen, blieb das Amt bei CHECK24 merkwürdig zurückhaltend und konnte sich nicht einmal zu einer Missbilligung durchringen“, schreibt VOTUM. Der Verband kritisiert, es entstehe der Eindruck, die BaFin handele nach dem Motto „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Auf Nachfrage des Verbandes hin, habe die Aufsicht lediglich vage davon gesprochen, dass sie bei der Prüfung zu einer abweichenden Rechtsbeurteilung gelangt sei. VOTUM hat den Eindruck, die BaFin habe bei gonetto und CHECK24 mit zweierlei Maß gemessen.

VOTUM kritisiert geplante BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler

Der VOTUM Verband spannt den Bogen sogar bis hin zum geplanten Wechsel der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler zur BaFin. Er sieht im Verhalten der BaFin das Argument widerlegt, dass steigende Komplexität des Rechts die Aufsicht durch die BaFin erfordere: „Das Agieren der BaFin im Bereich der Verstöße von CHECK24 gegen das Provisionsabgabeverbot ist für eine vermeintlich überlegene Rechtsaufsicht der BaFin tatsächlich kein Beleg“, schreibt er.

Bild: © cirquedesprit – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Provisionsabgabeverbot – weit entfernt von Eindeutigkeit und CHECK24: BVK kann diese Runde für sich entscheiden