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8. Dezember 2021
CHECK24 vs. Verbraucherzentrale: Streit um Tarifrechner beigelegt
Munich, Bavaria / Germany - June 21, 2019: Headquarters of check24 in Munich, Germany - Check24 is Germanys largest online comparison portal

CHECK24 vs. Verbraucherzentrale: Streit um Tarifrechner beigelegt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat CHECK24 wegen der Nutzung des Begriffs „offizieller Tarifrechner“ abgemahnt. Der Vergleichsportalbetreiber erkennt in der Formulierung keine Irreführung der Verbraucher, verzichtet aber auf weitere rechtliche Schritte.

Immer wieder kommt es zum Streit zwischen den Verbraucherzentralen und dem größten Vergleichsportal Deutschlands, CHECK24. Wie einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu entnehmen ist, ist nun zumindest ein offener Konflikt zwischen den Verbraucherschützern und dem Münchener Unternehmen beigelegt worden.

Bezeichnung könne falschen Eindruck erwecken

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte CHECK24 wegen der Bezeichnung „offizieller Tarifrechner“ für den Vergleich privater Krankenversicherungen abgemahnt. Die Verbraucherschützer waren der Meinung, auf diese Weise werde der Eindruck erweckt, dass es sich um einen objektiven Vergleich handele, der einen vollständigen Marktüberblick biete.

Eingeschränkter Marktüberblick

CHECK24 bot mit seinem Tool jedoch keinen vollständigen Marktüberblick. Vielmehr stellte der Vergleichsportalbetreiber nur einen Überblick über Anbieter zur Verfügung, die bereit waren, eine Provisionsvereinbarung mit CHECK24 abzuschließen.

CHECK24 unterzeichnet Unterlassungserklärung ...

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiter informiert, hat der Vergleichsportalbetreiber in Reaktion auf die Abmahnung eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. „Gerade im Bereich Krankenversicherung mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem offiziellen Rechner spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

... geht aber weiterhin nicht von Irreführung aus

CHECK24 wiederum sieht die Bezeichnung „offizieller Tarifrechner“ weiterhin als wettbewerbsrechtlich unbedenklich an, wie eine Pressesprecherin des Unternehmens gegenüber AssCompact sagte. Der Vergleichsportalbetreiber geht davon aus, sich zu keinem Zeitpunkt einer Irreführung der Verbraucher schuldig gemacht zu haben. Beim Vergleichsrechner für private Krankenversicherungen handele es sich nämlich um den offiziellen Tarifrechner aus dem Hause CHECK24. Um das Angebot für die eigenen Kunden aber weiter zu verbessern, habe man die Formulierung angepasst und auf weitere rechtliche Schritte verzichtet. (tku)

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