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30. März 2020
Corona-Krise: Weitere Versicherer starten Maßnahmen

Corona-Krise: Weitere Versicherer starten Maßnahmen

Um Kunden und Vertriebspartnern angesichts der Corona-Pandemie zu helfen, haben weitere Versicherer Maßnahmen vorgestellt. So bieten ALTE LEIPZIGER, INTER, R+V, Swiss Life und VOLKSWOHL BUND erweiterte Services, Optionen wie Beitragsstundung oder Ratenzahlung und andere Erleichterungen.

Etliche Versicherer haben im Zuge der Corona-Pandemie und ihrer drastischen wirtschaftlichen Folgen bereits reagiert und Maßnahmen gestartet, um ihre Kunden und Vertriebspartner zu unterstützen. Immer mehr Versicherer bringen derzeit Erleichterungen für Kunden und vermittlerfreundliche Lösungen auf den Weg bzw. erweitern Service-Angebote oder passen Deckungen an.

Swiss Life ermöglicht Stundung oder befristete Beitragsfreistellung

So hat beispielsweise Swiss Life für alle Produkte die Option einer Stundung oder Beitragsfreistellung angekündigt. Je nach Produkt soll kurzfristig eine Stundungs- oder befristete Beitragsfreistellung für einen Zeitraum von sechs Monaten möglich sein. Eine Stundung empfiehlt der Versicherer bei Biometrie-Produkten, die befristete Beitragsfreistellung dagegen bei Altersvorsorgeprodukten. „Swiss Life ist ein verlässlicher Partner auch in Krisenzeiten. Dazu gehört, dass wir unbürokratisch helfen und unseren Geschäftspartnern und Kunden zur Seite stehen,“ heißt es vonseiten des Versicherer.

Verzicht auf mögliche Provisionsrückforderungen

Um Vertriebspartner zu unterstützen, stundet Swiss Life auch etwaige Provisionsrückforderungen. Zudem hat der Versicherer die Provisionsvergütung verändert. Damit Geschäftspartner ihre Vergütung noch schneller erhalten, erfolgt die Auszahlung ab sofort wöchentlich und bis auf Weiteres nicht mehr im vierzehntägigen Turnus.

Stundung eine von mehreren Optionen auch beim VOLKSWOHL BUND

Auch der VOLKSWOHL BUND hat etliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Kunden in finanziellen Schwierigkeiten davor zu bewahren, Verträge zu kündigen. Für alle Verträge können Kunden bis zu einem Jahr eine Aussetzung für künftige Beitragszahlungen beantragen (mit Ausnahme von Verträgen der Secunda Unterstützungskasse), und zwar bis zum 30.04.2020. Nach einer einjährigen Aussetzung sind die Beiträge dann mindestens für ein Jahr wieder zu zahlen. Die ausgesetzten Beiträge werden durch eine Beginn-/Ablaufverlegung verrechnet. Außerdem ermöglicht der VOLKSWOHL BUND bei allen Tarifen eine zinslose Stundung für bis zu drei Monate. Diese Sonderregelung gilt ebenfalls bis zum 30.04.2020. Auch längerfristige Stundungen sind möglich mit Ausnahme von Riester-Versicherungen und einigen Tarifen aus dem Bereich der Arbeitskraft-, Pflege- oder Todesfallabsicherung. Hier sind die Optionen unterschiedlich.

Beitragsurlaub, Ratenzahlung & Co.

Für alle Tarife beim VOLKSWOHL BUND, die separate Überschüsse ansammeln, also etwa alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen oder BU-Versicherungen mit Ansammlung der Überschüsse in Fonds, können fällige Beiträge aus dem bereits angesammelten Guthaben beglichen werden. Bereits aufgetretene Beitragsrückstände lassen sich bei ausreichendem Vertragsguthaben begleichen. Auch Ratenzahlung von bis zu sechs Monatsraten räumt der Versicherer ein. Des Weiteren können Kunden bei allen Lebens- und Rentenversicherungen mit Todesfallabsicherung Geld bis zur jeweils aktuellen Höhe dieser Todesfallabsicherung entnehmen, außer bei Riester- und Basisrenten.

ALTE LEIPZIGER mit Sonderregelungen

Auch die ALTE LEIPZIGER Leben hat eine Lösung erarbeitet, um Kunden bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten zu helfen. Der Versicherer bietet eine zinslose Beitragsstundung für höchstens sechs Monate an. Danach können gestundete Beiträge auf einmal oder in Raten zurückgezahlt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020 für alle Tarife, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen, wie etwa bei der Unterstützungskasse. Für Großkollektive erfolgen individuelle Absprachen. Bei der Beitragsstundung bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten und auch gezahlte Vergütungen werden nicht zurückbelastet.

R+V erweitert Service und bietet Erleichterungen für Kunden

Auch die R+V hat auf ihrer Bilanzpressekonferenz Maßnahmen vorgestellt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise zu lindern und Kunden zur Seite zu stehen. „Für uns als R+V Versicherung geht es in erster Linie darum, unsere Mitarbeiter zu schützen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um auch weiterhin uneingeschränkt für unsere Kunden da zu sein und ihnen gerade jetzt schnell und unkompliziert zu helfen“, unterstreicht Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG. Für Privat- und Firmenkunden bietet der Versicherer in allen Sparten Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen. So können für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau zinslose Stundungen bis zu einer Dauer von sechs Monaten gewährt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020.

Tarifumstellung und Telemedizin für Krankenvollversicherte

Krankenvollversicherten bietet die R+V die Möglichkeit, ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang und/oder höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten können Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückwechseln. Darüber hinaus hat der Versicherer seine Angebote für Krankenvollversicherte um Telemedizin erweitert. Ab Anfang April haben alle Vollversicherten der R+V Krankenversicherung AG die Möglichkeit, eine Online-Sprechstunde per Telefon, Video oder Chat zu nutzen. Hierzu kooperiert der Versicherer mit der TeleClinic GmbH. Die Telemediziner stellen auch Rezepte oder Überweisungen sowie Krankschreibungen aus. Die Rechnung für das Arztgespräch erstattet die R+V nach dem jeweils versicherten Tarif.

Erleichterungen für Kfz-Firmenkunden, erweiterte Berufshaftpflicht für Ärzte

Für ihre Kfz-Firmenkunden bietet die R+V bis zum 30.04.2020 eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Zudem wurde die jährliche Gewinnbeteiligung für Firmenkunden mit gutem Schadenverlauf vorgezogen. Darüber hinaus unterstützt die R+V ihre Firmenkunden dabei, Lkw und Zugmaschinen, die bisher nur für den Werkverkehr im Einsatz waren, auch für den Güterverkehr und damit beispielsweise für die Lieferung von Lebensmitteln nutzen zu können.

Für Ärzte hat die R+V den Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung ausgedehnt. Nun sind unter anderem auch telemedizinische und telefonische Beratungen abgesichert oder auch die Vertretung von erkrankten ärztlichen Kollegen.

INTER unterstützt mit „CoronaLine“

Die INTER Versicherungsgruppe hat eine „CoronaLine“ gestartet, um rund um die Uhr Antworten auf medizinische Fragen rund um das Virus und die Lungenkrankheit COVID-19 zu geben. Die Hotline bietet Zugang zu kompetenten Informationen, ausführliche Beratung und umfangreiche Organisation rund um das Thema Corona. Dazu zählen im Einzelnen ärztliche Beratung – auch per Video, Informationen zu den bundesweiten Teststellen und Ambulanzen sowie zur Sicherstellung der Pflege ggf. Lieferung, etwa von Heils- und Heilmitteln gemäß Verordnung. Zum Service gehören außerdem die Bereitstellung eines Hausnotrufs für die häusliche Versorgung, die Organisation von Medikamenten gemäß Rezept sowie von Lebensmitteln oder Essen auf Rädern etc. (tk)

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