Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz früher als gedacht beenden. Statt erst am 07.04.2023 soll die entsprechende Arbeitsschutzverordnung nach übereinstimmenden Medienberichten bereits am 02.02.2023 aufgehoben werden. Denn wegen der zunehmenden Immunität der Bevölkerung sei sie nicht mehr weiter nötig, wird der Minister zitiert.
Einige Schutzmaßnahmen sind bereits ausgelaufen
Die besonderen Hygienevorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, sagte der Minister. Durch die wachsende Immunisierung der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen aber stark zurück. Daher seien bundesweite Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig. Bereits in den vergangenen Monaten waren die Vorgaben für Arbeitgeber Stück für Stück zurückgenommen worden. So gelte etwa die Angebotspflicht für Home-Office für die Arbeitgeber schon seit März 2022 nicht mehr. Ausgelaufen ist auch eine betriebliche Testangebotspflicht. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen.
Ministerium schlägt nun unverbindliche Empfehlungen vor
Das Bundesarbeitsministerium ist nun der Auffassung, dass an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz unverbindliche Empfehlungen treten sollen. Die Betriebe und Verwaltungen könnten dadurch im Falle erneuter Infektionsausbrüche praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) Steffen Kampeter befürwortet das frühere Aus: „Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsminister Heil unsere Forderung aufgenommen hat, die Regeln vorzeitig zu beenden. Das ist ein vernünftiger Schritt und zeigt: Corona ist Teil unserer neuen Normalität geworden.“ Generell fallen demnächst noch weitere Schutzmaßnahmen weg. So kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr ebenfalls zum 02.02.2023 an. (as)
Bild: © pla2na – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können