Ein Gastbeitrag von Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
„Wohlverhalten“- ein Stichwort, das gerade die Branche bewegt. Die Aufsicht BaFin befasst sich intensiv damit, wie verschiedene Berichte zeigen. So gab es als Ergebnis von Überprüfungen bereits Anordnungen zum Stopp des Verkaufs von bestimmten Lebensversicherungsprodukten mit überhöhten Stornoquoten.
Eng verwoben mit dem Wohlverhaltensbegriff ist der Begriff des Kundennutzens von Versicherungsprodukten, der erkennbar im Fokus der BaFin steht. In diesem Zusammenhang ist das BaFin-Merkblatt 01/23 zu den wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen zu sehen. Die Erwartungshaltung der Aufsicht: Der Kundennutzen soll sich in Form von positiven Renditen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation der Produkte zeigen.
Auch Vermittler sind betroffen
Die Vorstellungen der Aufsicht zum Wohlverhalten richtet sich nicht nur an Lebensversicherungsunternehmen als Produkthersteller. Denn über die Vorschriften der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sind auch Vermittler erfasst. Fehlanreize beim Vertrieb von Produkten sind zu vermeiden.
Insbesondere Makler treffen aus der IDD eigene Pflichten in Form von sogenannten Versicherungsvertriebsvorkehrungen – sprich: Sie haben auch bei Produkten, die sie nicht selbst konzipieren, eigene Vorkehrungen zu treffen und zu dokumentieren. Dies betrifft beispielsweise die vom Hersteller bereitgestellten Informationen, Produktmerkmale und die jeweiligen Zielmärkte der jeweiligen Produkte.
Der Kundennutzen steht erkennbar im Fokus der BaFin und schlägt damit auf die Prozesse der Vermittler durch.
Was heißt das?
Konkret bedeutet das: Vermittler müssen selbst sog. „Produktvertriebsvorkehrungen“ treffen. Damit ist gemeint, dass Vermittler bestimmte dokumentierte Maßnahmen in ihrem Unternehmen treffen, um Produkte des Herstellers überhaupt vertreiben zu können.
Für Vermittler bedeutet das insbesondere:
- Herstellerinformationen einholen
- Komplexität und Risiken berücksichtigen für den jeweiligen Einzelfall
- „Volles Verständnis“ für die vertriebenen Produkte zu haben
- Relevante Informationen an die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb weiterzugeben
- Kundennachteile und Interessenkonflikte zu vermeiden, z.B. im Rahmen der eigenen Governance
Unterstützung für Vermittler
Die Anforderungen an Versicherungsmakler sind hoch – neben Produktkenntnissen gehören eine umfängliche Marktrecherche sowie die Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Betrieb dazu.
Dazu in eigener Sache: Die Stuttgarter unterstützt unabhängige Vermittler und ihre Geschäftspartner dabei – z.B. durch frühzeitige Information und Publikationen zu künftigen Entwicklungen sowie Ad-hoc- und regelmäßige News zu wichtigen Urteilen mit Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Beratungspraxis von Vermittlern.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2025
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die Stuttgarter ist dort mit einem Ausstellungsstand und zwei Workshopbeiträgen vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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