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23. Mai 2022
Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

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Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt

Generell begrüßt der BVK entsprechend dem Leitantrag die Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Capital Market Union (CMU), hält dabei aber die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Die Wirkung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Product Oversight and Governance-Regelungen (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sollten zuerst abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der BVK fordere daher eine Phase der regulatorischen Stabilität.

Des Weiteren vertritt der BVK die Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit diese ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Auf die Frage nach dem von der BaFin in die Diskussion eingebrachten Provisionsrichtwert konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz, dass man dabei momentan noch im Nebel stochere. Nichtsdestotrotz sei dieser Vorschlag eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, heißt es vom BVK.

Nachhaltigkeit

Der BVK sieht darüber hinaus die „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als ein wesentliches Zukunftsthema an und hat dazu eine eigene Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der BVK auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu im Leitantrag.

Personelles

Abschließend wurde während der Jahreshauptversammlung eine personelle Veränderung im BVK-Präsidium bekannt gegeben. Demnach wurde Marco Seuffert zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. (as)

Bild: © Celt Studio – stock.adobe.com

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