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8. Dezember 2025
Das plant die Regierung für die Reform der privaten Altersvorsorge
Das plant die Regierung für die Reform der privaten Altersvorsorge

Das plant die Regierung für die Reform der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für die private Altersvorsorgereform vorgelegt. Die Pläne beinhalten neben dem Ablegen starrer Garantievorgaben auch die Möglichkeit, während der Rentenphase statt einer Leibrente einen Auszahlplan zu wählen. Ein Standardprodukt soll Sparern den Zugang erleichtern. AssCompact fasst die Eckpunkte des Entwurfs zusammen.

Von Harmonie geprägt war die Vorweihnachtszeit in Berlin bisher scheinbar nicht: Es wurde lautstark gerungen um das Rentenpaket, selbst unionsintern war von Friede, Freude, Eierpunsch zunächst so gar nichts zu spüren. Doch letzte Woche konnte die Regierung den umstrittenen Gesetzesentwurf nun doch durch den Bundestag bringen.

Nun kann man sich der nächsten Baustelle zuwenden: die Reform der privaten Altersvorsorge. Die Neugestaltung sollte bereits von der Ampelregierung angegangen werden, bevor diese im November 2024 ihr dramatisches Ende fand – und mit ihr eine ganze Reihe geplanter Reformen. Am Freitag, den 05.12.2025, hat die Bundesregierung nun den Referentenentwurf veröffentlicht zur privaten Altersvorsorge veröffentlicht und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. (Wie die Verbände auf den Entwurf reagieren, ist im zweiten Teil dieses Artikels zu lesen.) Der Entwurf soll am 17.12.2025 zunächst vom Kabinett beschlossen werden und muss danach noch vom Bundestag beschlossen werden.

Was ist im Entwurf enthalten?

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland „grundlegend“ reformieren. Ziel sei ein „kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares“ Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten, die die gescheiterte Riester-Rente ablösen soll. Die Anzahl der Riester-Verträge ist seit Jahren rückläufig, bis zu einem Viertel sind ruhend gestellt. Als größte Probleme von Riester haben sich hohe Gebühren und niedrige Renditen herausgestellt.

Das soll nun der Vergangenheit angehören. Anbieter müssen künftig ein Standardprodukt anbieten, das einen „einfachen Sparplan mit reduzierten Wahlmöglichkeiten für Altersvorsorgende“ darstellt. Bei dem Produkt sind die Kosten auf 1,5% gedeckelt. Das Standarddepot kann auch ohne Beratung abgeschlossen werden.

Zudem sieht der Referentenentwurf vor, dass Abschlusskosten und Vertriebsgebühren künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen. Das soll Versicherten im Falle eines Vertragswechsel eine Doppelbelastung mit Abschlusskosten ersparen und ihnen so den Anbieterwechsel erleichtern. In den ersten fünf Jahren dürfen Anbieter jedoch eine Wechselgebühr erheben.

Reine Garantieprodukte sollen der Vergangenheit angehören

Neu ist, dass die Regierung nun neben Garantieprodukten nun auch Altersvorsorgedepots ohne Garantien fördern will. Mit dem Depot – das auch die Ampel bereits so ähnlich einführen wollte – können unter anderem ETFs sowie klassische Fonds und Anleihen bespart werden. Das erlaubt neben höheren Risiken potenziell auch höhere Renditen, Sparer bekommen jedoch auch keinerlei Garantien wie viel Geld am Ende der Laufzeit da ist. Während der Ansparphase bleiben die Gewinne steuerfrei. Es gibt allerdings auch weiterhin zwei Garantieprodukte für Sparer, die auf mehr Sicherheit setzen wollen: Einmal mit einer 100%-igen Beitragsgarantie, einmal mit 80%.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird künftig bis zu einer Gesamthöhe von 1.800 Euro im Jahr angeboten. Für die ersten 1.200 Euro gibt es eine Förderung in Höhe von 30%, für jeden Euro darüber bis zum Maximalbetrag gibt es 20%. Maximal sind 420 Euro pro Jahr möglich. Für Kinder sind Zulagen in Höhe von 25% vorgesehen, maximal 300 Euro pro Kind, für Unter-25-Jährige gibt es eine Startzulage von 200 Euro.

Auszahlpläne statt Leibrente

Während die Branche ganz allgemein begrüßte, dass die Reform nun endlich Fahrt aufnimmt, stoßen einige der Pläne auch auf Kritik. Eine Änderung, die bei den Versicherern keinen Anklang findet, ist das Vorhaben, künftig auch Auszahlpläne zu fördern. Neben lebenslangen Leistungen können sich Versicherte nun auch für „langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr“ entscheiden. Ein solcher Vorschlag war bereits in der Vergangenheit von den Versicherern und Aktuaren kritisiert worden.

Ein weiterer Punkt, der kritische Kommentare hervorgerufen hat, ist die weitgehende verknüpfte ergänzende Absicherung gegen Erwerbsminderung. Die Hinterbliebenenabsicherung soll auf eine Rentengarantiezeit beschränkt werden.

Wie es weitergeht

Das neue Altersvorsorgedepot soll laut dem Entwurf ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Für bestehende Altersvorsorgeverträge, auch bestehende Riester-Renten, gilt: Sie können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden, durch Erklärung gegenüber dem Anbieter ist aber auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich, heißt es in dem Entwurf. (js)

Wie reagiert die Branche auf die Reformvorschläge? Lesen Sie den zweiten Teil des Artikels hier.