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5. Juni 2026
Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung

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Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung

Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung

Statement des PKV-Verbands

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. hat bereits am Donnerstag ein Statement von Verbandsdirektor Florian Reuther veröffentlicht – mit gemischten Gefühlen:

„Bundesgesundheitsministerin Warken leitet in der Pflege die dringend erforderlichen Korrekturen ein. Um das System dauerhaft tragfähig zu halten, muss die Pflegeversicherung ihre Leistungen stärker auf diejenigen richten, die wirklich auf sie angewiesen sind. Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung löst die Reform bestenfalls kurzfristig. Zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Strukturreformen. Die geplante Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze um voraussichtlich 11.600 Euro wäre ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen.

Die Reform liefert keine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Wenn die Leistungen im Umlagesystem künftig auch noch regelmäßig steigen sollen, wird das die Probleme weiter verschärfen. Offenbar scheitert der dringend notwendige Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorge am Finanzminister. Prüfen reicht hier nicht, sondern machen ist notwendig.“

Der PKV-Verband legt außerdem noch einmal gesondert dar, auf welche Beträge die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden soll und wie sich dies auf die Belastung je nach Einkommen auswirken könnte.

Demnach sieht der Gesetzentwurf eine Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Nach Berechnungen auf Basis von Schätzungen des IGES-Instituts wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2027 voraussichtlich 84.483 Euro betragen (ausgehend von 77.500 Euro im Jahr 2026 bei einer Lohnentwicklung von 4,5% plus Sondererhöhung von 3.600 Euro).

Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze von heute 69.750 Euro auf 84.483 Euro – ein Plus von 14.733 Euro (Lohnentwicklung 3.183,75 + Sonderanhebung 11.594,25). Der durchschnittliche Höchstbetrag für GKV-Versicherte mit einem Kind und einem Einkommen von 84.483 Euro würde zum 01.01.2027 somit auf insgesamt 1.382 Euro im Monat steigen. (mki)