Immobilienmakler müssen sich auf neue Provisionsregeln bei der Vermittlung von Kaufimmobilien einstellen. Stefan Mantl, Gründer und CEO der onOffice GmbH, hat sich mit dem Für und Wider des Bestellerprinzips bei der Kaufvermittlung von Wohnimmobilien auseinandergesetzt. Demnach lohnt sich der Gang zum Immobilienmakler auch in Zukunft.
Die Politik erhofft sich, dass mehr Menschen selbstgenutzten Wohnraum erwerben können,wenn die Kaufnebenkosten um den Anteil der Maklerprovision sinken, den dann der Verkäufer übernehmen muss. Allerdings lässt sich nicht verallgemeinern, in welcher Höhe diese Kosten tatsächlich anfallen. Zwar orientieren sich Makler zumeist an den ortsüblichen Werten, aber grundsätzlich sind und bleiben die Provisionen verhandelbar. Die Maklercourtage beträgt in manchen Regionen in der Regel über sieben Prozent des Kaufpreises. Bei einer Immobilie für 400.000 Euro wären also rund 30.000 Euro für den Makler fällig.
Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht von einer Entlastung der Käufer um rund 3 Mrd. Euro aus. In der Immobilienwirtschaft sieht man hingegen nicht, dass exorbitante Vermittlungskosten dem Erwerb von Wohnraum verhindern. Aufgrund örtlicher Marktverhältnisse liegt rund ein Drittel der Maklergebühren unter 5.000 Euro, in Ostdeutschland sind das sogar 80%, heißt es in einem Positionspapier führender, bundesweit aktiver Maklerunternehmen. Selbst im wirtschaftlich starken Bayern werden in 75% der Fälle 10.000 Euro nicht überschritten.Branchenvertreter verweisen stattdessen auf die Grunderwerbsteuer, die in den letzten Jahren deutlich angezogen hat.
Fallen für Käufer keine Maklergebühren an, sinken ihre Gesamtausgaben beim Erwerb einer Immobilie, so die Überlegung der Gesetzesbefürworter. Dieser Umstand komme insbesondere Menschen mit eingeschränkten finanziellen Spielräumen zugute. Kritiker halten dagegen, dass Verkäufer ihre Auslagen für den Makler auf den Kaufpreis aufschlagen werden, weshalb die Käufer doch keine Kostenentlastung haben. Im Gegenteil – durch einen höheren Kaufpreis ist auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer höher und führt so zu einer größeren Steuerlast. Diese ist nach der Studie des Ifo-Instituts Dresden „Die volkswirtschaftlichen Zusatzkosten der Grunderwerbssteuer“ in den letzten zehn Jahren kräftig gestiegen.
Seitdem es nach der Föderalismusreform Ländersache ist, die Höhe der Grunderwerbssteuer festzulegen, gab es bis 2015 nicht weniger als 25 Steuererhöhungen. Lag der Steuersatz 2006 bundesweit bei 3,5%, fielen 2015 im Durchschnitt der Bundesländer 5,2% Grunderwerbssteuer an. Der Spitzenreiter lag 2015 bei 6,5%. Das schlägt sich auch in den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer nieder. Laut dem Internetportal Statista betrugen diese 2018 über 14 Mrd. Euro. 2006 waren es hingegen rund 6 Mrd. Euro. In dem Zusammenhang ist auf das Hauptproblem der hohen Preise hinzuweisen: Wegen der viel zu geringen Neubautätigkeit verknappt sich das Angebot am Markt immer stärker. Die Folgen sind ständig steigende Preise. Der Markt – Angebot und Nachfrage – ist insbesondere in den Ballungsgebieten nicht im Lot.
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Stefan Mantl |