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24. November 2020
Der Spargroschen als Beratungsansatz

Der Spargroschen als Beratungsansatz

In Corona-Zeiten ist es für Makler und Vermittler an neuen Beratungsansätzen nicht gut bestellt. Aber manche Ideen liefert die Krise selbst: Die Schaffung von Liquiditätsreserven zeigt, wie Kundenbindung funktioniert. Ein Beitrag von Dr. Klaus Möller, Vorstand des Zertifizierers DEFINO Institut für Finanznorm AG.

Weihnachten naht. Aber Weihnachten wird in diesem Jahr für viele Verbraucher wohl etwas kleiner ausfallen. Noch immer erhalten in Deutschland über drei Millionen Arbeitnehmer Corona-bedingt Kurzarbeitergeld und noch immer sind rund 2,7 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet. Hinzu kommen die vielen Einzelunternehmer, Künstler und Freiberufler, deren Einnahmen weggebrochen sind.

Während der Pandemie kristallisiert sich bei all diesen Menschen heraus: Eines ihrer größten Probleme ist jetzt der fehlende „Spargroschen“. Menschen in Kurzarbeit kommen schnell ins Straucheln, wenn ein Liquiditätspolster fehlt. Manch eine Familie wird dies an Weihnachten unter Corona-Bedingungen zu spüren bekommen.

Hand aufs Herz: Welcher Vermittler, welche Beraterin errechnet für Kunden schon den Liquiditätsbedarf für Notfälle? Für unvorhersehbare Ereignisse, die plötzlich ins Geld gehen. Und für manche Familien ist auch Weihnachten in Kurzarbeiterzeit ein Notfall. Für Vermittler „erfolgreiche“ Beratungen lassen im Regelfall eben kaum noch Spielraum für derlei Liquiditätsreserven – eine gute und ehrliche Beratung hingegen schon. Und eine gute und ehrliche Beratung schafft Freunde und nachhaltige Kundenbeziehungen. Eine Binsenweisheit.

Nur: Woher weiß eine Beraterin oder ein Vermittler, wie hoch eine Liquiditätsreserve ausfallen sollte, gibt es dafür eine Faustregel? Ja, die gibt es. Zum Beispiel in der DIN-Norm 77230. Sie empfiehlt die Bildung einer Liquiditätsreserve in Höhe von sechs Nettohaushaltseinkommen. Damit können Verbraucher ihren Lebensstandard bis zu 18 Monate lang beibehalten, auch wenn zwischenzeitlich mal ein Drittel des Einkommens fehlt.

Mit dem „Überflüssigkeitscheck“ Finanzpolster schaffen

Und wenn sich herausstellt, dass der bestehende Finanzrahmen die Schaffung einer Liquiditätsreserve nicht hergibt, dann eignet sich die DIN-Norm 77230 ganz vortrefflich, um gewissermaßen einen Überflüssigkeitscheck vorzunehmen. Wer braucht wirklich eine Handy-Versicherung? Oder eine Vollkaskoversicherung für den in die Jahre gekommenen Zweitwagen? So lässt sich ein sinnvolles Polster aufbauen, um für die nächste Krise gerüstet zu sein. Die Kunden werden es danken.

Die Schaffung von Liquiditätsreserven ist ein wichtiges Thema, das leider in der Finanzberatung zu kurz kommt. Folglich legt hier die Norm den Finger in eine gefährliche Wunde. Eine so frühzeitige und flächendeckende Praxiserprobung, wie sie die Corona-Krise der Norm gerade zu diesem Thema beschert hat, war weder zu erwarten noch erwünscht. Dennoch zeigt sie eindrücklich den Mehrwert einer DIN-Analyse für die Verbraucher. Was den Kunden in der Krise nutzt, hilft immer auch den Beratern: Spezialisten für die private Finanzanalyse nach DIN 77230 schaffen bei den Verbrauchern die denkbar stabilste Vertrauensbasis. Heute mehr denn je. 

Gibt es entsprechende Hilfe auch für Unternehmen? Im Rahmen der anstehenden „Gewerbe-Norm“ für KMU, Selbstständige und Freiberufler wird die Liquiditätsreserve ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Die positiven Erkenntnisse aus der Norm 77230 werden sich auch dort niederschlagen.

Bild: © M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com