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3. November 2020
Die Betriebsschließungsversicherung im erneuten Lockdown

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Die Betriebsschließungsversicherung im erneuten Lockdown

Erneute Anzeigeobliegenheit

In einem Newsletter legt sich die Kanzlei Michaelis zudem fest: Bei der erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall. Hier sei aber zu beachten, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt dieses neuen Schadenfalles der Versicherung dann ebenso zu melden hat, wie den ersten Schadenfall im März. Es besteht eine erneute Anzeigeobliegenheit, was auch Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth bestätigt.

Anspruch auf Leistung wegen zweiten Lockdown

Einig sind sich die beiden Kanzleien auch, wenn es um die Prüfung der geschlossenen Vergleiche aus dem ersten Lockdown geht. Vergleiche könnten unwirksam sein, geschlossenen Abfindungsvereinbarungen anfechtbar. Entsprechend sollte auch solchen Versicherungsnehmern Anspruch wegen des zweiten Lockdowns zustehen, die mit ihrem Versicherer einen Vergleich geschlossen haben. (bh)

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