Wenn ein Versicherer in Schieflage gerät, soll der Schutz der Kunden künftig besser greifen. Dafür schafft Deutschland mit dem neuen Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, kurz VSAAG, einen neuen rechtlichen Rahmen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 25.09.2026 beschlossen.
Mit dem VSAAG setzt Deutschland zugleich zwei große europäische Reformen um: die Überarbeitung von Solvency II sowie die neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD). Damit gibt es erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen dafür, wie Versicherer in einer Krise saniert oder geordnet abgewickelt werden.
Mehr Schutz bei Versichererinsolvenzen
Ein Kernpunkt des Gesetzes ist der bessere Schutz von Verbrauchern bei der Insolvenz eines Versicherers. Dafür wird ein neuer Abwicklungsfonds geschaffen, der im Krisenfall spartenübergreifend gefüllt werden kann. Der GDV hatte einen solchen Fonds im Vorfeld als unnötiges „Goldplating“ kritisiert. Zugleich wird der bestehende Sicherungsfonds Protektor für die Lebensversicherung neu geregelt. Für die Schaden- und Unfallversicherung entsteht erstmals ein eigener Sicherungsfonds. Wie wichtig funktionierende Sicherungsmechanismen sein können, hat zuletzt die Insolvenz der Element Insurance AG Anfang 2025 gezeigt.
Eine Lücke bleibt jedoch: Versicherer, die ihre Produkte in Deutschland anbieten, aber ihren Sitz im Ausland haben, werden nicht in die deutschen Sicherungssysteme einbezogen. „Den Schutz des Sicherungsfonds auf diese Unternehmen auszuweiten, wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen. Wir bedauern, dass der Gesetzgeber unserer Empfehlung nicht nachgekommen ist“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Die Fälle des luxemburgischen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. und des belgischen Kautionsversicherers Satrex SA hätten gezeigt, dass auch die Insolvenz ausländischer Versicherer für deutsche Kunden zum Problem werden kann.
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