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20. Dezember 2019
Die richtige Absicherung für das intelligente Zuhause

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Die richtige Absicherung für das intelligente Zuhause

Gibt es möglicherweise Lücken im Versicherungsschutz?

Was passiert eigentlich bei einem Einbruchdiebstahl, wenn gar keine Einbruchspuren vorhanden sind? Möglicherweise hat sich der Dieb durch technische Hilfsmittel einen Zugang zum Haus oder der Wohnung verschafft, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen. Auch ein möglicher Bedienungsfehler am Smartphone kann dazu führen, dass die Eingangstür versehentlich von unterwegs geöffnet wurde.

In den allgemeinen Hausratbedingungen ist festgelegt, dass bei einem Einbruch mechanische Spuren des Eindringens nachgewiesen werden müssen. Selbst unter Verwendung eines gefälschten Schlüssels lassen sich regelmäßig noch Kratzspuren im Schloss feststellen. Lassen sich derartige Spuren nachweisen, wenn ein unbefugtes Eindringen durch das Hacken oder die Fehlfunktion eines Smart-Home-Systems erfolgt? Da hier üblicherweise keine mechanischen Spuren hinterlassen werden, kann der für den Versicherungsschutz erforderliche Nachweis von Einbruchsspuren sicherlich nicht ohne Weiteres erbracht werden.

Können derartige Lücken geschlossen werden?

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit einer über 100-jährigen Unternehmensgeschichte hat die DOCURA bei der Gestaltung der neuen Tarifgeneration 2020 erneut großen Wert auf die zukunftsorientierte Absicherung ihrer Mitglieder gelegt und sich dabei intensiv mit der versicherungstechnischen Herausforderung Smart Home befasst. Etwaige Deckungslücken lassen sich nun mit dem neuen PROTECT-HOME-Konzept eingrenzen und in weiten Teilen schließen. Das Eindringen Dritter durch das Hacken des Smart-Home-Systems als auch die versehentliche Öffnung durch den Anwender selbst werden in den Deckungsschutz der Hausratversicherung miteinbezogen. Damit stellt dieser neue Tarif eine perfekte Ergänzung für das digitale Zuhause dar.

Wichtig für Vermittler

Oftmals sind Smart-Home-Nutzern die Gefahren der neuen Technik bzw. die möglichen Deckungslücken gar nicht bewusst. Daher sollten im Beratungsgespräch das Thema SmartHome und mögliche Lücken im Versicherungsschutz aktiv angesprochen werden. Versicherungsmakler können dadurch die Qualität der Beratung hervorheben.

Bild: © ArchiVIZ – stock.adobe.com

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2019, Seite 50 f. und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Dirk Mathiasen