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5. Januar 2021
Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

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Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

Mit der digitalen Rentenübersicht erfüllt die Regierung ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Doch wie können Vorsorgeeinrichtungen die neuen Meldepflichten geschickt umsetzen? Eine Lösung bietet adesso insurance solutions. Von Senthuran Sabaratnam,Senior Business Development Manager bAV und Meldewesen bei der adesso insurance solutions GmbH.

Eine planvolle Absicherung des eigenen Lebensstandards im Alter erfordert eine gute Informationsbasis. Mit der Einführung der digitalen Rentenübersicht sollen die deutschen Bürger zukünftig alle Informationen zu ihrer Altersvorsorge gebündelt abrufen können, ganz gleich, ob es sich hierbei um die gesetzliche, die private oder die betriebliche Altersvorsorge handelt. Dadurch soll nicht nur eine Planungsgrundlage geschaffen werden, sondern auch ein Anreiz, sich mehr und intensiver mit der eigenen Altersversorgung zu beschäftigen. Die bestehenden Informationen und der jeweils aktuelle Stand der Altersvorsorgeprodukte werden digital zusammengefasst und über ein Internetportal abrufbar sein. Im Detail enthält die digitale Rentenübersicht die folgenden Informationen:

  • die letzte verfügbare Standmitteilung, wobei die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht noch das geeignete Dokumentenformat und den zu übermittelnden standardisierten Datensatz vorgeben wird
  • allgemeine Angaben zum Anbieter, zum Beispiel die Kontaktinformationen und die Versicherungsscheinnummer
  • allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt
  • wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen; die wertmäßigen Angaben müssen stets mit denen in der Standmitteilung der Vorsorgeeinrichtung übereinstimmen
  • gegebenenfalls Informationen zu einer Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung

Für die Durchführung der digitalen Rentenübersicht wird – wie die ZfA für Riester – eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung die bis zum Jahr 2023 entstehenden Kosten für die Entwicklung.

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Seite 3 Darauf müssen sich Vorsorge­einrichtungen vorbereiten