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5. Januar 2021
Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

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Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

Unterstützung und Beratung der Zentralen Stellen

Zusätzlich wird ein Steuerungsgremium für die digitale Rentenübersicht zur Unterstützung und Beratung der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht gebildet. Im Steuerungs­gremium sollen Vertreter der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, Verbraucherschutzorganisationen sowie das BMAS und das BMF vertreten sein. Bei den folgenden Aufgaben wird sich die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit dem Steuerungsgremium abstimmen:

  • inhaltliche Ausgestaltung und Darstellung der digitalen Rentenübersicht
  • technische Ausgestaltung der Datensätze und Schnittstellen

Im Herbst 2022 erfolgt der Startschuss für den vom Gesetz vorgesehenen Probebetrieb. Im Probebetrieb soll es den Vorsorgeeinrichtungen noch freigestellt sein, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ab 2023 wird die Informationsbereitstellung dann verpflichtend.

Die digitale Rentenübersicht wird für Bürger ausschließlich über das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht abrufbar sein. Mit dem Abruf fragt die Zentrale Stelle bei den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nach Informationen zu den Altersvorsorgeprodukten des Portalnutzers.

Als eindeutiges Identifikationsmerkmal soll hierfür die Steuer-ID benutzt werden. Diese darf von Vorsorgeeinrichtungen verarbeitet werden, sofern die Einwilligung zur Nutzung personen­bezogener Daten vorliegt. Doch nicht immer liegt den Vorsorgeeinrichtungen die Steuer-ID vor, deshalb müssen die Steuer-ID und die Einwilligungserklärung bei Neukunden zukünftig direkt eingeholt werden. Die Authentifizierung und die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgen durch die Zentrale Stelle.

Sind bei der Vorsorgeeinrichtung Altersvorsorgedaten zum Portalnutzer gespeichert, werden diese der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht übermittelt. Sind bei der Vorsorgeeinrichtung keine Daten vorhanden, muss die Vorsorgeeinrichtung die übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich löschen.