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20. Juli 2018
Digitaler Nachlass und Bestattungsangebote: Neues Geschäftsfeld für Makler?

Digitaler Nachlass und Bestattungsangebote: Neues Geschäftsfeld für Makler?

Bestattungsdienstleistung und „Digitaler Nachlass“ rücken als Themen mit großem Beratungspotenzial immer mehr ins Blickfeld von Maklern und Vermittlern. Dies zeigt eine aktuelle Monuta-Umfrage. Auch zur IDD-Thematik wurden die Makler befragt.

Makler und Vermittler sehen erhebliches Beratungspotenzial zum Thema Bestattungsdienstleistung. Das zeigt eine aktuelle Befragung der Monuta Versicherungen. Demnach können sich über drei Viertel der befragten Makler vorstellen, die Bestattungsdienstleistung in ihr Beratungsportfolio aufzunehmen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine entsprechende Information und Schulung, da nahezu die Hälfte der Befragten sich hierzu noch nicht ausreichend informiert fühlt und sich nähere Informationen wünscht. Nur ein sehr geringer Anteil von 3,86% gibt in der Umfrage an, bereits mit einem oder mehreren Bestattungsunternehmen zusammenzuarbeiten. „Im Sinne einer umfassenden Vorsorgeberatung liegt es nahe, im Beratungsgespräch zur finanziellen Absicherung des Todesfalls auch über die Bestattungsdienstleistung an sich zu sprechen. […]“, sagt Kai Göttker, Direktor Vertrieb bei den Monuta Versicherungen in Deutschland.

„Digitaler Nachlass“ rückt in den Blick

Mit dem medial viel diskutierten „Digitalen Nachlass“ gewinnt zudem ein weiteres, noch relativ neues Thema in der Beratung an Bedeutung. Die Mehrheit der befragten Makler sieht darin eine hohe Relevanz und plant, den digitalen Nachlass in Zukunft mitzuberaten. Gut ein Zehntel der Umfrageteilnehmer hat dieses Thema bereits in seine Beratung integriert.

Auch die finanzielle Vorsorge für die Bestattung sowie die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden laut Monuta-Befragung von der überwiegenden Mehrheit der befragten Makler aktiv gegenüber ihren Kunden angesprochen. Darüber hinaus berät über die Hälfte der Makler ihre Kunden auch zu den Themen Nachlassregelung und Testament sowie bei den Sorgerechtsverfügungen für minderjährige Kinder. Die organisatorische Vorsorge für die Bestattung spielt bei den Beratungsthemen hingegen eine eher nachgelagerte Rolle, so die Monuta-Maklerbefragung: Bisher spricht lediglich ein Drittel der Makler dieses Thema aktiv bei seinen Kunden an.

IDD: Zwei Drittel der Makler verspüren keinen Einfluss auf ihren Arbeitsalltag

In der bereits zum vierten Mal durchgeführten Maklerumfrage hat Monuta die Befragten diesmal auch um ihre Einschätzung zu den Auswirkungen der IDD-Vermittlerrichtlinie auf ihre alltägliche Arbeit gebeten. Ein Drittel meint, dass die Richtlinie ihre Arbeitsweise verändert habe. Die Auswirkungen beschränken sich dabei auf die Bürokratie- und Verwaltungsarbeit der Makler. Über zwei Drittel verspüren allerdings keinen Einfluss auf ihren Arbeitsalltag. Dies mag überraschen, war doch in der Vorjahresbefragung über die Hälfte der Befragten der Meinung, dass die damals schon angekündigte Richtlinie die Arbeitsweise von Maklern und Vermittlern verändern wird. Im Hinblick auf ihre Weiterbildungsverpflichtung gemäß IDD-Vermittlerrichtlinie bevorzugen fast alle, dieser Verpflichtung über Webinare nachzukommen. Gut drei Viertel wählen dafür Präsenzveranstaltungen. Neuere Formen wie sogenannte „Web Based Trainings“ kommen hingegen nur für wenige infrage. (ad)