Die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ kommt nun ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. Mit ihrem Entscheid bekräftigt die Landesregierung in der vergangenen Woche ihr Bekenntnis zum bestehenden, gut funktionierenden System der sozialen Krankenversicherung. Die Privatversicherer begrüßen diesen Schritt, trägt er doch wesentlich zur Klärung der Position des Bundesrates bei.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass sinnvolle Reformen im Gesundheitswesen auf dem ordentlichen Gesetzesweg umgesetzt werden können und es dafür keinen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates braucht. Zudem hat das Parlament bereits im Frühjahr fünf Vorstöße unterstützt, die eine rasche Volksabstimmung über die staatliche Einheitskasse ohne Gegenvorschlag des Bundesrates forderten. Der Bundesrat ist dieser Aufforderung mit seinem Entscheid in der vergangenen Woche nun gefolgt.
Der indirekte Gegenvorschlag war ein Schritt in Richtung Einführung der Einheitskasse durch die Hintertüre. Das Volk hat sich bereits mehrfach gegen die Einheitskasse ausgesprochen. Eine Abstimmung über die Initiative ohne Gegenvorschlag wird den Willen des Souveräns abermals rasch klären.
Gegen die Verteuerung der Strukturen
Der Bundesrat schlägt nun vor, die Grund- und Zusatzversicherung juristisch und administrativ zu trennen. Dies führt laut Bundesrat zu steigenden administrativen Kosten. Kosten, welche die Versicherten tragen müssen, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten.
Der SVV lehnt auch weiterhin jegliche Tendenzen in Richtung Einheitskasse und ähnlicher monopolistischer Strukturen ab. Hingegen unterstützt er eine verhältnismäßige Anpassung des Risikoausgleichs, welche nicht zu einem Kostenausgleich führt und praktikabel ist.
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