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12. Juni 2025
ESMA-Leitlinien zu ESG: 674 Fonds wurden umbenannt
ESMA-Leitlinien zu ESG: 674 Fonds wurden umbenannt

ESMA-Leitlinien zu ESG: 674 Fonds wurden umbenannt

Europäische Fondsanbieter haben viele ihrer bislang nachhaltig gebrandeten Fonds umbenannt, um weiter Kapital in fossile Anlagen investieren zu können. Hintergrund sind neue Leitlinien der EU-Börsenaufsicht ESMA, die nachhaltige Fondsbezeichnungen transparenter machen sollen.

Am 21.05.2025 sind neue Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA) in Kraft getreten. Diese sollen die Bezeichnungen von Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für Verbraucher transparenter machen. Konkret verpflichten sie Fonds mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „ESG“ im Namen, mindestens 80% des Kapitals entsprechend anzulegen und Investitionen in fossile Unternehmen auszuschließen.

Jetzt haben die Organisationen Finanzwende, urgewald und Facing Finance untersucht, wie betroffene Fonds seit dem 21.05.2025 angepasst wurden. Die Ergebnisse zeigen: Es gab zahlreiche Umbenennungen, während die Portfolios nicht angepasst wurden.

Viele Umbenennungen bei „ESG“-Fonds

Laut der Untersuchung wurden 674 Fonds umbenannt, der ursprüngliche Bezeichnungen strengere Klimaschutzvorgaben erfordert hätten. Statt ihre Portfolios anzupassen, strichen 391 Fonds diese Begriffe aus dem Namen, weitere 283 ersetzten sie durch weichere Formulierungen wie „screened“ oder „committed“, die regulatorisch nicht eindeutig erfasst sind. Das sind 17% der Fonds, die noch im vergangenen Jahr einen solchen Begriff trugen. Demgegenüber haben 86 Fonds seit Einführung der Leitlinien einen „Nachhaltigkeits“-, „Umwelt“- oder „Impact“-bezogenen Begriff zu ihrem Namen hinzugefügt.

Nach Angaben der Autoren investierten 427 der betroffenen Fonds zuletzt rund 13,7 Mrd. Euro in fossile Energien. Besonders häufig griff der US-Vermögensverwalter State Street zu Umbenennungen, gefolgt von UBS und Northern Trust. Auch deutsche Anbieter wie DWS, Allianz oder Union Investment passten zahlreiche Fondsnamen. Die Organisationen fordern nun eine Nachschärfung der EU-Regeln und eine stärkere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden wie die BaFin. Diese müssten systematisch prüfen, ob die neu gewählten, schwächeren Begriffe wirklich „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ sind, oder ob sie ganz unabhängig von den ESMA-Leitlinien gegen geltendes Recht verstoßen, weil sie Verbraucher in die Irre führen. (mki)