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9. September 2023
EU-Kleinanlegerstrategie: Legislativvorschlag erhitzt Gemüter

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EU-Kleinanlegerstrategie: Legislativvorschlag erhitzt Gemüter

Die Veröffentlichung der EU-Kleinanlegerstrategie ist bereits einige Zeit her. Sie hat in der Branche für Wirbel, teils aber auch für Erleichterung gesorgt. Zwischenzeitlich ist es ruhig darum geworden. Der BVK beleuchtet den derzeitigen Stand.

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechtsanwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Die EU-Kommission legte den erwarteten Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie vor. Wie im Aktionsplan für die Kapitalmarktunion 2020 angekündigt, ist es das Ziel der Europäischen Kommission, die Europäische Union zu einem noch sichereren Ort zu machen, an dem die Menschen ihre Ersparnisse auf lange Sicht gut anlegen können. Das jetzt vorliegende Paket besteht aus einer Änderungsrichtlinie, mit der die bestehenden Vorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität 2) überarbeitet werden, sowie aus einer Änderungsverordnung, mit der die Verordnung über die Anlagepro­dukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) überarbeitet wird.

Reformpaket befindet sich in der Entwurfsphase

Vornehmlich soll die Kleinanlegerstrategie die Rahmenbedingungen verbessern, damit Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihre Anlageentscheidungen so zu treffen, dass sie ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dabei das Vertrauen der Kleinanleger in die Kapitalmärkte stärken und ihnen helfen, bessere Ergebnisse mit den Anlagen zu erzielen.

Bevor man über konkrete Einzelheiten spricht, muss berücksichtigt werden, dass dies zunächst ein Entwurf der Europäischen Kommission ist. Nunmehr sind die beiden anderen Gremien, das Europäische Parlament und der Ministerrat, gefragt, jeweils ihre Meinungen zu diesem Entwurf einzubringen. Sobald in diesen Gremien Vorschläge vorliegen, können die sogenannten Trilogverhandlungen beginnen, in denen sich die drei EU-Institutionen gegenseitig austauschen. Es wird erwartet, dass sicherlich noch Veränderungen vorgenommen werden. Erst wenn ein einheitlicher Vorschlag vorliegt, kann über die ganze Kleinanlegerstrategie abschließend entschieden werden.

Nichtsdestotrotz ist der Grundtenor der Kleinanlegerstrategie, den Schutz der Kunden in der Finanzwelt voranzutreiben. Hieran wird sich im Wesentlichen auch nichts ändern. Über die Detailfragen wird jedoch intensiv gestritten. Zum einen in der Branche selbst, zum anderen aber auch sicherlich zukünftig in der politischen Auseinandersetzung.

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Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer