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28. April 2023
EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst

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EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst

Das soll am 24. Mai entschieden werden

Auch wenn jetzt nicht gehandelt werde, bedeute dies „keinen Freifahrtschein für den Finanzsektor“. Um einen „faireren Deal“ für die Verbraucher zu liefern, müssten manche in der Branche ihr Geschäftsmodell überdenken, so McGuinness, die die Vorschriften in der Provisionsberatung in Zukunft verschärfen will. Bei „execution only“- Geschäften, also Geschäften, bei denen eine Finanzfirma nur eine Order ausführt und keine Beratungsleistung liefert, sollen Provisionen verboten werden.

Auch solle es eine bessere Auflistung der Kosten geben, um Verbrauchern einen Vergleich zwischen den Optionen besser zu ermöglichen. Am 24.05.2023 sollen diese Regulierungen vor dem Hintergrund der „Kleinanlegerstrategie“ dargelegt werden. Ebenfalls enthalten werde der Gesetzesentwurf eine Revisionsklausel, die es McGuinness ermöglicht, ein vollständiges Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, „falls es nötig sein sollte“.