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28. April 2023
EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst

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EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst

AfW äußert sich zum Verzicht

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW e. V., hat sich auf Nachfrage von AssCompact mit einem ersten Statement zur Entscheidung der EU-Finanzkommissarin geäußert: „Die richtigen Argumente haben dann doch überzeugt. […] Für die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. vertretenen Versicherungsmaklerinnen und -makler und Finanzberaterinnen und -berater, aber ganz besonders die Verbraucher, welche ansonsten auf qualifizierte Beratung hätte verzichten müssen, ist das eine gute Nachricht.“

In einer offiziellen Mitteilung des AfW heißt es außerdem, dass McGuinness einen "Runden Tisch" unter anderem mit Vertretern der Branche und des Verbraucherschutzes einrichten möchte. Auch werden weitere geplante Maßnahmen der EU-Finanzkommissarin bei der Provisionsberatung genannt, so zum Beispiel die Sicherstellung eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses, verstärkte Kontrollen der Aufsichtsbehörden und eine Verschärfung der Bedingungen, unter denen Vergütungsanreize zulässig sind.

BVK freut sich, dass Argumente "gehört wurden"

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich mit einem Statement an die Presse gewandt. Darin begrüßt der BVK die Ankündigung von McGuinness, von der Einführung eines Provisionsverbots Abstand zu nehmen. "Wir begrüßen diesen richtigen Schritt und werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eng begleiten. Im Moment überwiegt jedoch zunächst die Erleichterung, dass sich unsere intensiven Bemühungen in Zusammenarbeit mit unserem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR (European Federation of Insurance Intermediaries) in den letzten Wochen gelohnt haben und unsere Argumente gehört wurden", freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Ein Provisionsverbot hätte das Aus für rund 190.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten können, so der BVK. Die Forderung nach weiteren Offenlegungspflichten sehe der Verband dagegen als Chance für die Branche. Im Sinne eines sinnvollen Verbraucherschutzes müsse man hier im weiteren Dialog eine ausgewogene Lösung finden.

BDVM begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission

Auf Nachfrage von AssCompact kommentiert auch Dr. Bernhard Gause, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) die Ankündigung der EU-Kommissarin: "Der BDVM begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission und wird sich auch im weiteren Verfahren für die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Blick auf die Vergütung der Vermittlung von Versicherungsprodukten einsetzen. Der provisionsbasierte Vertrieb stellt die Beratung für die Bevölkerung in der Breite sicher. Und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus hat der BDVM in seinem Code of Conduct klar formuliert: Das Kundeninteresse und nicht das wirtschaftliche Eigeninteresse des Versicherungsmaklers bestimmt die Auswahlentscheidung des Versicherungsmaklers." (mki)

Bild: © Anneleven – stock.adobe.com; © twinsterphoto – stock.adobe.com