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15. März 2023
EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht alter Gebäude

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EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht alter Gebäude

Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Somit müssten viele Besitzer älterer Häuser sanieren. Von Verbänden hagelt es Kritik, man fürchtet eine Überforderung der Hauseigentümer durch hohe Kosten und sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens in Gefahr.

Klimaneutrale Gebäude bis 2050: Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Gebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden. Hierzu hat das EU-Parlament einem Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden zugestimmt. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll außerdem für einen besseren Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz sorgen. Das Vorhaben hatte bereits vor der Abstimmung für Diskussionen gesorgt.

Bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse E

Die Energieeffizienzklasse soll auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben werden, wobei G den 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht. Der Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens Klasse E erreichen müssen, bis zum Jahr 2033 dann mindestens Klasse D.

Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz etwa durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen, wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Es soll Ausnahmen geben

Laut EU-Parlament sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, etwa für denkmalgeschützte Gebäude, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Die Mitgliedstaaten könnten darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen. Zudem sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Teil der Gebäude anzupassen – je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar seien.

BFW warnt vor Überforderung von Immobilienbesitzern

Das Vorhaben hatte bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Von den Verbänden der Immobilienbranche hagelt es Kritik. Man fürchtet, dass Besitzer älterer Gebäude mit hohen Sanierungskosten überfordert werden. So heißt es vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Die Gebäuderichtlinie lehnen wir klipp und klar ab. Hier herrscht absolute Realitätsverweigerung auf Seiten der EU, weil in wenigen Jahren die Hälfte der Gebäude europaweit saniert werden sollen. Sie überfordert Immobilienbesitzer durch die Zwangssanierungen vollkommen. Sie ignoriert auch die aktuelle Lage. Immobilienbesitzern würden Kosten aufgebürdet, die sie allein nicht stemmen können. Es ist zudem völlig illusorisch, zu glauben, es wäre personell und finanziell möglich, in dieser kurzen Zeit derart viele Gebäude zu sanieren.“

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