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17. April 2023
EU-Richtlinienentwurf soll vor Greenwashing schützen

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EU-Richtlinienentwurf soll vor Greenwashing schützen

Werbung mit künftigen Umweltleistungen

Der neue Richtlinienentwurf sieht zudem verschärfte Regelungen für die Werbung mit künftigen Umweltleistungen vor. Die EU bemängelt, dass Umweltaussagen, vor allem klimabezogene Aussagen, sich auf zukünftige Leistungen, zum Beispiel auf den Übergang zu CO2- oder Klimaneutralität, beziehen und die Erreichung dieses Ziels bis zu einem bestimmten Datum in Aussicht stellen. Dadurch wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, durch den Kauf des Produkts zu einer CO2-ärmeren Welt beizutragen. Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass diese Aussagen lauter und glaubwürdig sind. Sie werden nach einer Einzelfallbewertung verboten, wenn sie nicht vom Verwender durch klar vorgegebene objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele gestützt werden. Dazu soll auch ein unabhängiges Überwachungssystem dienen, dass den Fortschritt hinsichtlich der versprochenen Zielerreichung kontrolliert.

Strengere Vorgaben für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln

Zudem soll es künftig strengere Vorgaben für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln geben. Das Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, soll verboten werden. Der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels wird im Richtlinienentwurf definiert. Ein Nachhaltigkeitssiegel ist ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder Ähnliches mit dem Ziel, ein Produkt, ein Verfahren oder ein Unternehmen in Bezug auf seine ökologischen oder sozialen Aspekte oder beides hervorzuheben oder zu fördern. Wird für das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels auf ein Zertifizierungssystem zurückge­griffen, soll es bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich der Transparenz und Glaubwürdigkeit erfüllen.

Für Unternehmen heißt dies, dass die Verwendung selbst erstellter Nachhaltigkeitssiegel (wie z. B. Logos, Bio- oder Gütesiegel), die umweltbezo­gene Eigenschaften eines Produkts werblich hervorheben, ohne Prüfmechanismus nicht mehr zulässig sind.

Fazit: Weiterer Schritt für die Umsetzung des Green Deals

Der Richtlinienentwurf ist ein weiterer konsequenter Schritt für die Umsetzung des Green Deals. Verbraucher dürfen künftig transparentere Informationen zu den Produkten erwarten. Bei den Unternehmen wird Handlungsbedarf bestehen. Die Produktinformationen müssen künftig an den Neuvorgaben des Richtlinienentwurfs gemessen werden.

Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, wird noch etwas Zeit vergehen. Die Richtlinie muss zunächst verabschiedet und dann vom Bundestag umgesetzt werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 108 f., und in unserem ePaper.

Bild: © nmann77 – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Dr. Christian Waigel