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17. April 2023
EU-Richtlinienentwurf soll vor Greenwashing schützen

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EU-Richtlinienentwurf soll vor Greenwashing schützen

Nachhaltige Kapitalanlagen erleben derzeit einen Nachfrageboom. Produktgeber betiteln entsprechend Fonds, Zertifikate und Portfolios um. Das kann für Verbraucher Gefahren bergen. Die EU hat nun einen Richtlinienentwurf zur Vermeidung von Greenwashing vorgelegt.

Ein Artikel von Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Die Nachhaltigkeitswelle rollt. Kaum ein Fonds, Zertifikat oder Portfolio, das sich nicht in irgendeiner Weise Nachhaltigkeit auf die Fahne schreibt. Nachhaltigkeit sells. Auch die Politik leistet ihren Beitrag. Mit dem Projekt Sustainable Finance hat die EU-Kommission konkrete Maßnahmen für die Umlenkung der Finanzströme hin zu nachhaltigen Investments formuliert.

So müssen seit August letzten Jahres die Kunden nach ihren Nachhaltig­keitspräferenzen gefragt werden. Damit entsteht die Notwendigkeit, den Kunden entsprechende Produkte für diese Nachhaltigkeitspräferenzen anzubieten. Deswegen werden Fonds, Zertifikate, Portfolios und Versicherungsprodukte auch entsprechend ihrer Nachhaltigkeitswirkung umbenannt und betitelt. Der Kunde soll schon aus dem Namen ersehen können, ob er ein nachhaltiges Produkt erwirbt und sich damit gut fühlen kann.

Die Entwicklung birgt Gefahren für Verbraucher. Um die Kaufentscheidung von Verbrauchern zu beeinflussen, wird verstärkt mit den Attributen „Nachhaltigkeit“ oder „Umweltfreundlichkeit“ geworben. Bisher fehlte es an konkreten Vorgaben, die ausufernde Verwendung von umweltbezogenen Werbeaussagen (sog. „Green Claims“) zu reglementieren.

Die EU hat nun einen Richtlinienentwurf präsentiert, um die Verbraucherrechte besser zu schützen. Umgesetzt werden diese Regelungen durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UwG). Ziel ist, dass Unternehmer die Verbraucher hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen nicht in die Irre führen. Eine sogenannte „Umweltaussage“ über eine künftige Umweltleistung soll nur getroffen werden dürfen, wenn sie klare Verpflichtungen enthält.

Neue Vorgaben an allgemeine Umweltaussagen

Verboten werden sollen künftig allgemeine Umweltaussagen bei der Vermarktung an Verbraucher, wenn diese Umweltaussage nicht nachgewiesen werden kann oder auch wenn sie zu einem gesamten Produkt gemacht wird, aber nur auf einen Teil des Produkts oder der Dienstleistung zutrifft.

Eine Umweltaussage ist eine Aussage oder Darstellung durch Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole, auch durch Etiketten, Markennamen, Firmennamen oder Produktbezeichnungen, in der ausdrücklich oder stillschweigend angegeben wird, dass ein Produkt eine positive oder keine negative Auswirkung auf die Umwelt hat oder weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte oder dass deren Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

Durch die Verschärfung sollen Unternehmen davon abgehalten werden, Verbraucher hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen zu täuschen, indem die ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Produktes unzutreffend dargestellt werden. Das Gleiche gilt von Aussagen über soziale Nachhaltigkeit von Produkten, zum Beispiel über Arbeitsbedingungen, Wohltätigkeitsbeiträge oder den Tierschutz.

Die EU knöpft sich auch allgemeine Umweltaussagen ohne eine besonders anerkannte und hervorragende Umweltleistung vor. Allgemeine Umweltaussagen sollen verboten werden, wenn tatsächlich keine hervorragende Umweltleistung dahintersteckt oder wenn die Spezifizierung der Aussage an keiner Stelle erfolgt. Das betrifft Aussagen wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „öko“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „umweltgerecht“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“, „CO2-freundlich“, „CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „klimaneutral“, „energieeffizient“ „biologisch abbaubar“, „biobasiert“ und ähnliche Aussagen sowie weiter gefasste Aussagen wie „bewusst“ oder „verantwortungsbewusst“, mit denen eine Umweltleistung suggeriert wird oder die diesen Eindruck entstehen lassen.

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Ein Artikel von
Dr. Christian Waigel