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13. März 2023
EU: Vorläufige Einigung über europäische grüne Anleihen

EU: Vorläufige Einigung über europäische grüne Anleihen

Der Umbau hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft erfordert umfangreiche Investitionen. Die Finanzierung soll auch über ökologisch-nachhaltige Anleihen erfolgen. Ein neues EU-Gütesiegel soll Anlegern dabei Orientierung bieten.

Ökologisch nachhaltige Anleihen gelten als wichtige Instrumente für die Finanzierung von Investitionen in grüne Technologien, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur. Und ein neues EU-Label für „europäische Grüne Anleihen” (EuGB) soll Anlegern künftig bei ihren Investitionsentscheidungen helfen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich nämlich auf ein neues Gütesiegel geeinigt, wie der Rat der Europäischen Union mitteilte. Für die Herausgeber der Anleihen soll es dadurch einfacher werden, nachzuweisen, dass sie grüne und klimafreundliche Projekte finanzieren.

Einheitliche Anforderungen für neues Label

Die neue Verordnung legt nun einheitliche Anforderungen an die Herausgeber für die Verwendung des neuen Labels zu EuGB fest. Diese beziehen sich den Angaben des Rates der Europäischen Union zufolge auf die EU-Taxonomie, die bereits Bereiche listet, in die Bürger und Unternehmen Geld investieren können, um den Klimawandel zu bekämpfen. Konkret verlangt das Gütesiegel, dass alle Erlöse aus EuGB in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie im Einklang stehen, sofern die betreffenden Sektoren bereits darunter fallen. Für die Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, und für bestimmte sehr spezifische Tätigkeiten wird es einen Flexibilitätsrahmen von 15% geben. Außerdem werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen.

Aufsicht liegt bei nationalen Behörden

Um Greenwashing auf dem Markt für grüne Anleihen generell zu verhindern, sind in der Verordnung auch einige freiwillige Offenlegungsanforderungen für andere ökologisch nachhaltige Anleihen und nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, die in der EU herausgegeben werden, vorgesehen. Was die Beaufsichtigung anbelangt, so überwachen die benannten nationalen zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats (im Einklang mit der Prospektverordnung), dass die Emittenten ihren Verpflichtungen aus dem neuen Standard nachkommen, heißt es in der Pressemitteilung des Rates. Die Einigung auf das neue ESG-Siegel ist allerdings noch vorläufig, da sie noch von den EU-Regierungschefs und vom EU-Parlament bestätigt werden muss. Sie gelangt dann 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung. (as)

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Bild: © hogehoge511 – stock.adobe.com