Ein Autokauf über 35.000 Euro – bezahlt in bar auf einem französischen Krankenhausparkplatz. Ein echter Fahrzeugbrief lag vor. Und doch: Der Käufer muss das Auto an den wahren Eigentümer zurückgeben und bleibt auf dem Schaden sitzen. Das LG Frankenthal hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt: Allein der Fahrzeugbrief genügt nicht, um guten Glauben beim Gebrauchtwagenkauf zu begründen – zumindest dann nicht, wenn der Kauf unter verdächtigen Umständen erfolgt.
Auto-Deal kurzerhand nach Frankreich verlegt
Im Mittelpunkt des Falls: Ein Käufer, der online auf einen verlockenden Fahrzeugdeal gestoßen war. Treffpunkt zur Besichtigung sollte zunächst Dillingen/Saar sein – obwohl der Verkäufer laut Kaufvertrag in Frankenthal wohnte. Kurz vor dem Termin erhielt der Käufer jedoch eine emotionale Nachricht: Das Kind des Verkäufers sei schwer verletzt in ein französisches Krankenhaus eingeliefert worden. Der Ort des Verkaufs wurde kurzerhand dorthin verlegt. Auf einem Parkplatz erfolgte schließlich der Deal – gegen Barzahlung. Der Verkäufer legte einen belgischen Aufenthaltstitel sowie einen scheinbar echten Fahrzeugbrief vor.
Verkäufer war ein Betrüger
Doch kurze Zeit später stellte sich heraus: Der Verkäufer war ein Betrüger. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und übergab es dem tatsächlichen Eigentümer. Dieser verkaufte es anschließend weiter – mit deutlich mehr Gewinn. Den Kaufpreis reklamierte der betrogene Käufer für sich. Er klagte – und unterlag. Die Richter argumentierten, der Kauf sei unter so vielen Auffälligkeiten erfolgt, dass von grober Fahrlässigkeit auszugehen sei. Ein belgischer Ausweis bei deutschem Wohnsitz, ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen, ein kurzfristig verlegter Verkaufsort im Ausland – all das hätte die Alarmglocken schrillen lassen müssen.
Kein Geld für getäuschten Käufer
Das Fazit des Gerichts: Auch wenn ein echter Fahrzeugbrief vorliegt, kann dieser durch verdächtige Umstände entwertet werden. Wer dann kauft, handelt auf eigenes Risiko – und verliert im schlimmsten Fall sowohl Auto als auch Geld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.
LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 03.04.2025 – Az: 3 O 388/24
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