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28. April 2022
Finanzierung ohne Bank – Wachstum mit Förderprogrammen

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Finanzierung ohne Bank – Wachstum mit Förderprogrammen

Wie und wer wird gefördert?

Die Förderung für junge und alte Unternehmen erfolgt als stille Beteiligung. Auch Gründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen, sind antragsberechtigt. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Die Beantragung sieht in der Regel eine maximale Beteiligungs­höhe von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren vor. Aber: Es gibt noch höhere Beteiligungssummen für die sogenannten „Zielgruppen-Unternehmen“. Das sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen werden besonders hoch gefördert.

Bei Zielgruppen-Unternehmen beträgt die maximale Beteiligungssumme 150.000 Euro – und ist damit dreimal so hoch wie sonst üblich. Hierbei ist die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt. Die Tilgung erfolgt für alle gleich: Bei zehn Jahren Laufzeit sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei. Die Tilgung startet in Jahr acht. Das schafft weitere Liquiditätsvorteile und das Kapital kann in Wachstumsprojekte investiert werden.

Welche Konditionen gelten?

Das Mezzaninkapital hat in der Regel eine ergebnisunabhängige Vergütung von 8% pro Jahr. Diese ist jeweils vierteljährlich nachträglich zahlbar. Sie kann für Unternehmen mit besonders guter Bonität auf 6,5% pro Jahr gesenkt werden. Hinzu kommen weitere Senkungsmöglichkeiten, weil eine zusätzliche Förderung in dieses Förderprogramm „eingebaut“ wurde. Der europäische Sozialfonds – Bereich REACT-EU – reduziert die ergebnisunabhängige Vergütung bis zum 31.12.2023 auf 4% pro Jahr. Das einmalige Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage ist fixiert und zahlbar bei Auszahlung. Hinzu kommt eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% pro Jahr. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Sach­sicherheiten zu stellen sind!

Was wird gefördert?

Gefördert werden sämtliche Investitionen eines Unternehmens in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Fazit

Unternehmen, ob jung oder alt, haben immer Bedarf an Kapital. Mit Kapital wird weiteres Wachstum möglich und schafft eine Verbesserung der Zukunftsfähigkeit. Mit dem Eigenkapitalförderprogramm aus dem Mikromezzaninefonds können benötigtes Eigenkapital und zugleich mehr Liquidität in ein Unternehmen fließen und dort unternehmerisch wirksam eingesetzt werden.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder ist Geschäftsführer des Fördermittel­beratungsunternehmens „feder consulting“ (federconsulting.com). Als Fördermittelexperte begleitet er mit seinem Team seit über 25 Jahren Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor, Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse und mehrfach ausgezeichneter Fördermittelberater.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2022, S. 80 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder