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4. Oktober 2019
Flohzirkus: Freundschaft endet vor Gericht

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Flohzirkus: Freundschaft endet vor Gericht

Wenn man aus Gefälligkeit die Katze eines Freundes betreut, kann man keinen Schadensersatz geltend machen, falls man sich einen Flohbefall dabei zuzieht. So lautet ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln.

Unter Tierhaltern ist es immer wieder ein großes Thema: Wohin mit dem Haustier, wenn man in den Urlaub will oder geschäftlich die Stadt verlassen muss? Häufig können einem Freunde da weiterhelfen. Was ist aber, wenn der Gefallen dazu führt, dass man sein Auto, seine Wohnung und nahezu sein letztes Hemd verliert?

Gefallen landet vor Gericht

Genau darüber musste das Landgericht (LG) Köln entscheiden. Im konkreten Fall ging es um zwei langjährige Freunde. Die Frau passte immer wieder auf die Wohnung und Katze ihres Freundes auf, wenn dieser nicht in der Stadt war. Im Sommer 2017 tat sie ihm wieder diesen Gefallen, doch schon nach einem Tag in seiner Wohnung, verließ sie diese wieder und teilte ihrem Freund mit, dass sie von Flöhen befallen worden sei. Im Frühjahr 2018 forderte die Freundin durch ein Schreiben von ihrem Anwalt Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro. Der Freund lehnte ab und wurde daraufhin verklagt.

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