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4. Oktober 2019
Flohzirkus: Freundschaft endet vor Gericht

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Flohzirkus: Freundschaft endet vor Gericht

Wohnung wegen Flohbefall aufgegeben

Die Klägerin gab im Prozess an, dass ihr Freund für den Flohbefall verantwortlich gewesen sei. Sie behauptete, dass die Flöhe seiner Katze sie befallen hätten, anschließend habe sie diese in ihre eigene Wohnung eingeschleppt, wo sie sich schnell vermehrt hätten und schließlich nicht einmal von einem Kammerjäger hätten beseitigt werden können.

Die Klägerin musste laut eigenen Angaben nahezu ihre komplette Garderobe vernichten, ihr Auto entsorgen und die Kosten für die versuchte Flohbeseitigung tragen. Schließlich kapitulierte sie sogar und zog aus ihrer Wohnung aus.

Katzenbetreuung ist nicht ohne Risiken

Das LG Köln wies die Klage nach Schadensersatz jedoch aus zwei vorrangigen Gründen ab: Zum einen habe die Klägerin keinen vertraglichen Anspruch auf Ersatz, da sie ihrem Freund lediglich einen Gefallen getan habe. Zum anderen ist es zwar wahrscheinlich, dass die Katze des Beklagten für den Flohbefall ursächlich war, es könne aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Theoretisch hätte der Flohbefall auch aus dem Kontakt mit einem anderen Tier resultieren können. Des Weiteren gab das Gericht zu bedenken, dass es sich beim Betreuen einer Katze um eine Tätigkeit handelt, die mit dem Risiko eines Flohbefalls behaftet sei. Dieses Risiko hätte die Klägerin ganz bewusst in Kauf genommen. (tku)

LG Köln, Urteil vom 11.09.2019, Az.: 3 O 331/18

Bild: © kozorog – stock.adobe.com

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