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11. Dezember 2019
Flossbach von Storch ändert die Fondsgebühren

Flossbach von Storch ändert die Fondsgebühren

Flossbach von Storch nimmt Änderungen bei den Gebühren der beliebten Multiple-Opportunities-Fonds vor. Zum Jahreswechsel sollen die Regeln zur Berechnung der Performancegebühr geändert werden. Die Gesellschaft orientiert sich dabei an den Musterkostenbausteinen der BaFin für deutsche Fonds.

Flossbach von Storch ändert zum Jahreswechsel 2019/2020 die Performancegebühr der Multiple-Opportunities-Fonds. Hintergrund ist eine Orientierung der Kosten an den Musterkostenbausteinen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für deutsche Fonds. Die Berechnung findet künftig auf jährlicher statt auf vierteljährlicher Basis statt. Die Erfolgsvergütung wird somit nur fällig, wenn der Wert der Fondsanteile zum Ende des Geschäftsjahres am 30.09. höher ist als der Wert zum Ende der vorangegangenen Jahre.

Mehrere Detailänderungen

Auch das Zeitfenster der High-Watermark wird verändert. Bisher musste der Fonds einen historischen Höchstwert erreichen, damit eine erfolgsabhängige Gebühr fällig wurde. Künftig gilt nur noch der Höchststand der vergangenen fünf Jahre. Zudem wird eine Obergrenze für die Performancegebühr von 2,5% des durchschnittlichen Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse festgelegt.

Tägliche Rückstellung der Performance

Darüber hinaus führt Flossbach von Storch eine tägliche Rückstellung der Performance Fee ein, um den Fondspreis nicht durch die Auszahlung der Gebühr zu beeinflussen. Verkaufen Anleger ihre Fondsanteile unter dem Jahr, floss die dann berechnete Performancegebühr bisher in den Fonds ein. Zukünftig wird sie kristallisiert, sprich direkt an den Asset Manager geleitet. (mh)

Bild: © Muhammadsainudin – stock.adobe.com