In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Finanzausschuss des Bundestags mit dem Entwurf zum Fondsstandortgesetz beschäftigt. Die darin enthaltene Umsetzung der EU-Richtlinien zur Taxonomie- sowie Offenlegungs- verordnung wird als unproblematisch beurteilt. Andere Inhalte sehen die Sachverständigen kritischer.