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3. Juni 2021
Gebäude-Klausel mit Wirkung: Der Unterversicherungsverzicht

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Gebäude-Klausel mit Wirkung: Der Unterversicherungsverzicht

In vielen Fällen entspricht in der Gebäudeversicherung die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert. Und trotz Unter­versicherungsverzichtsklausel droht bei zu starken Abweichungen im Versicherungsfall ein deutlicher Abzug bei der Entschädigung.

Mehr Sicherheit für Versicherer und Vermittler liefert an der Stelle das Wertermittlungstool „Wert14“ der SkenData GmbH, erklärt deren CEO und Co-Founder Sven Jantzen.

Die aktuelle Versicherungssumme eines Gebäudes zu ermitteln, kann ein langwieriger Prozess sein. In der Regel nutzt der Versicherungsmakler dafür einen Summenermittlungsbogen oder zieht einen Sachverständigen hinzu. Daraus ergibt sich oftmals eine mühsame oder kostenintensive Gebäudewertermittlung.

Nach dem Prinzip der Vollwertversicherung soll die Versicherungssumme im Vertrag dem aktuellen Versicherungswert des Gebäudes entsprechen. Nur wie wird die Versicherungssumme korrekt ermittelt? Zunächst werden Objektangaben vom Kunden benötigt. Dies sind unter anderem Informationen zur Gebäudegröße, dem Ausbau, der Ausstattung sowie zu besonderen Ausstattungsmerkmalen und Nebengebäuden.

Da der Kunde sich diese Daten aus dem Gedächtnis rufen oder aus Bau- und Versicherungsunterlagen zusammensuchen muss, können bereits in diesem Schritt erste Fehleinschätzungen auftreten. Auch wenn diese Angaben vom Versicherungsnehmer geliefert werden, soll der Versicherungsmakler das Risiko von sich aus untersuchen, das Objekt prüfen und den Versicherungsnehmer stets unterrichtet halten. Insbesondere dann, wenn die Angaben offensichtlich von der Realität abweichen, treffen den Versicherungsmakler Hinweis-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Viele Policen werden nicht angepasst

Nach dem Abschluss einer Gebäudeversicherung läuft der Vertrag oft sehr lange ohne Anpassungen weiter. So kann es passieren, dass der Kunde Nachmeldungen über wertsteigernde Umbauten oder Sanierungen des Gebäudes versäumt. Die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag entspricht dann nicht mehr dem Versicherungswert am Schadentag. Die Entschädigung wird jedoch im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt. Wie groß die Kürzung ausfällt, hängt von den im Vertrag vereinbarten Regelungen zur Unterversicherung ab. Hier gibt es – je nach Versicherer – eine große Bandbreite von Unterversicherungsklauseln.

Vorsicht bei Vertragsübernahme

Ein weiterer Grund für falsche Versicherungssummen ist die Übernahme von Altverträgen. Wechselt ein Gebäude den Eigentümer, gehen bestehende Wohngebäudeversicherungsverträge auf den neuen Eigentümer über. Aus Praktikabilitätsgründen und Bequemlichkeit werden bestehende Verträge oftmals beibehalten und die Versicherungssummen nicht weiter hinterfragt. Hat der vorherige Eigentümer also eine zu niedrige Versicherungssumme vereinbart, bleibt auch der neue Besitzer unterversichert. Dies ist eine sehr riskante Vorgehensweise, die von kleinen Abweichungen bis – im schlimmsten Fall – zu einer existenzbedrohenden Unterversicherung führen kann.

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Ein Artikel von
Sven Jantzen