Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)
Die Rentensicherungskommission empfiehlt im Rahmen ihres 33-Punkte-Planes in der Empfehlung mit der Nummer 27 eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern wie z. B. Schweden orientieren.
In der Empfehlung 28 wird dann auch gleich die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzlichen Rente (gesetzliche Kapitalrente) vorgeschlagen. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds (wie z. B. der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO) etabliert werden.
Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2% mit schrittweiser Einführung in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten für alle Altersgruppen, idealerweise beginnend ab 2028. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.
Kapitalrente: Besser spät als nie?
Damit folgt die Kommission den Plänen, die bereits Christian Lindner mit der Aktienrente im Rahmen der gesetzlichen Rente in Zeiten der Ampelkoalition im Jahr 2023 propagiert hatte. Allerdings sollte bei diesem Vorhaben die Finanzierung mit einem Startkapital von 10 Mrd. Euro aus Steuermitteln erfolgen.
Und hier sind wir auch schon beim entscheidenden Punkt. Eine kapitalgedeckte Ergänzung des Umlageverfahrens ist zweifelsohne ein guter Ansatz. Könnten dadurch doch Belastungen des Umlageverfahrens z. B. durch einen starken Anstieg der Rentneranzahl bei gleichzeitiger Verringerung der Beitragszahler – wie es durch den bevorstehenden schrittweisen Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation auch der Fall ist – aufgefangen werden. Dies ist bewusst im Konjunktiv formuliert, da die Kapitaldeckung bereits vor 10 oder noch besser vor 20 Jahren hätte eingeführt werden müssen, um dieses bestehende Problem zu lösen.
Ganz nach dem Motto „es ist nie zu spät“ führt man diesen Ansatz also erst jetzt ein – keine Lösung für das Baby-Boomer-Problem, aber für zukünftige Rentnergenerationen macht es gleichwohl immer noch Sinn.
Seite 1 Geplante Kapitalrente: Mehr Staat, weniger Spielraum?
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