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7. August 2026
Geplante Kapitalrente: Mehr Staat, weniger Spielraum?

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Geplante Kapitalrente: Mehr Staat, weniger Spielraum?

Geplante Kapitalrente: Mehr Staat, weniger Spielraum?

Weniger Spielraum für zusätzliche Vorsorgewege

Dabei muss man sich natürlich die Frage stellen, ob durch die Einführung eines Beitrags in die Kapitalrente im Rahmen der gesetzlichen Rente nicht das Sparvolumen für die private und betriebliche Altersversorgung (empfindlich) gekürzt wird. Auch das wird zweifelsfrei der Fall sein. Damit greift der Staat definitiv in die freie Entscheidungsfindung der Bürger:innen bei der Wahl des persönlichen Versorgungsweges ein, denn einige werden nicht mehr genügend Einkommen für die persönliche Alterssicherung übrighaben. Die 2 Prozentpunkte für die Kapitalrente sind nämlich zusätzlich zum Beitragssatz für die gesetzliche Rente geplant und immerhin soll der Beitragssatz im Jahr 2029 bereits bei 19,9% liegen, mit steigender Tendenz in den 2030er Jahren.

Konsequenzen für die Beratung

Die Konsequenz daraus für die Berater:innen im Bereich der Altersvorsorge ist klar: Die Altersvorsorgeberatung wird immer mehr zur gesamtheitlichen Beratung bei den Gut- und Topverdienern (nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch bei Selbständigen und Freiberuflern), die sich die zusätzliche Altersvorsorge noch leisten können, aber auch müssen, denn die Lebensstandardlücke ist bei diesen Personengruppen besonders ausgeprägt.

Daher werden diejenigen Berater:innen in der Zukunft erfolgreich sein, die das Know-how haben, über alle drei Schichten zu beraten. Die reinen Produktverkäufer werden es immer schwerer haben, nur punktuelle Lösungen anzubieten.

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