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14. November 2025
GOÄ-Novelle: Die PKV zwischen Vorbereitung und Ungewissheit

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GOÄ-Novelle: Die PKV zwischen Vorbereitung und Ungewissheit

GOÄ-Novelle: Die PKV zwischen Vorbereitung und Ungewissheit

Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand scheint die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sicher – der genaue Zeitpunkt bleibt allerdings offen. Während in der Branche auf den Startschuss von politischer Seite gewartet wird, laufen bei den privaten Krankenversicherern gleichzeitig schon die Vorbereitungen.

Ein Artikel von Mirko Theine, Senior Manager zeb Consulting

An den Werkbänken der privaten Krankenversicherer herrscht Betriebsamkeit. Projektteams werden gebildet, Szenarien durchgerechnet, mögliche IT-Anpassungen geplant. Und das, obwohl die entscheidende Frage noch unbeantwortet ist: Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? Die Reform galt als sicher: Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand soll die GOÄ grundlegend modernisiert werden. Intensive Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband haben den Weg geebnet: Am 129. Bundesärztetag 2025 wurde grünes Licht für die Novellierung der GOÄ gegeben, der Entwurf liegt nun zur weiteren Umsetzung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei markiert die geplante GOÄ-Novelle einen medizinischen und abrechnungstechnischen Meilenstein mit erheblichen Auswirkungen für die private Krankenversicherung (PKV). Über 8,7 Millionen Privatversicherte, rund 31 Millionen gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherungen sowie der gesamte Markt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich versicherte Selbstzahler sind betroffen. Doch das entscheidende Signal zur Umsetzung seitens des BMG lässt auf sich warten und langsam macht sich Verunsicherung breit: Kommt die neue GOÄ überhaupt – und wann?

Warum die GOÄ so wichtig ist

Die GOÄ ist das Fundament der privatärztlichen Abrechnung und damit ein zentrales Element aller PKV-Tarife. Sie legt fest, wie ärztliche Leistungen für Privatpatienten vergütet werden. Seit den 1990er-Jahren blieb sie nahezu unverändert – trotz medizinischem Fortschritt und neuer Behandlungsmethoden. Die geplante Novelle soll diese Lücke schließen: Ein modernes Bewertungsmodell, ein differenziertes Leistungsverzeichnis mit über 5.600 Positionen, der Wegfall der Faktorsteigerungen und die Einführung von Erschwerniszuschlägen sind die Kernpunkte. Zudem ist eine kontinuierliche Fortschreibung durch eine gemeinsame Kommission vorgesehen, um die Aktualität auch in Zukunft zu wahren.

Markteinschätzung: Alle rechnen mit der Novelle

Auch wenn das BMG bislang keine verbindlichen Termine nennt, ist die Erwartungshaltung klar: Die Branche geht davon aus, dass die Novelle kommt. Zuletzt äußerte sich Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor Journalisten in Münster optimistisch: „Der 01. Januar 2027 wäre durchaus realistisch.“ Damit bliebe ein Zeitfenster von rund anderthalb Jahren. Um diesen Termin zu halten, müssten jedoch zeitnah weitere Schritte erfolgen. Diese Unsicherheit stellt Versicherer vor ein Dilemma: Warten, bis die Politik agiert, oder handeln, um vorbereitet zu sein?

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Ein Artikel von
Mirko Theine