Ein Artikel von Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Die Nachhaltigkeitswelle rollt weiter durch die Branche. Kaum ein Produkt, Fonds, Zertifikat oder anderes Portfolio, das nicht in irgendeiner Weise mit Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht wird. Inzwischen tritt die EU deutlicher auf den Plan, um sog. „Greenwashing“ zu verhindern. Durch die Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen soll der Verbraucher auf Umweltaussagen vertrauen dürfen. Umweltaussagen sollen nicht ins Blaue hinein getätigt werden dürfen, sondern müssen einen wahren Kern haben.
Deswegen hat Ritter Sport Anfang September angekündigt, den Slogan „100% zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug“ von den Schokoladentafeln zu nehmen.
Die EU plant nämlich, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und andere Umweltaussagen besser zu schützen, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Dazu wird in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb deutlich verschärft. Ziel ist, dass Unternehmer die Verbraucher hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen nicht in die Irre führen. Eine sogenannte „Umweltaussage“ über eine künftige Umweltleistung soll nur getroffen werden dürfen, wenn sie klare Verpflichtungen enthält. Auch Nachhaltigkeitssiegel sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
Verboten werden allgemeine Umweltaussagen bei der Vermarktung an Verbraucher, wenn diese Umweltaussage nicht nachgewiesen werden kann oder auch, wenn sie nur zu einem gesamten Produkt gemacht wird, aber nur auf einen Teil des Produkts oder der Dienstleistung zutrifft.
Neuregelung soll Glaubwürdigkeit sicherstellen
Eine solche Umweltaussage ist eine Aussage oder Darstellung durch Text, Bilder, grafische Elemente oder Symbole, auch durch Etiketten, Markennamen, Firmennamen oder Produktbezeichnungen, in der ausdrücklich oder stillschweigend angegeben wird, dass ein Produkt eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat oder weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte oder dass deren Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.
Durch die Verschärfung sollen Unternehmen davon abgehalten werden, Verbraucher hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen zu täuschen, indem die ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Produktes unzutreffend dargestellt werden. Das Gleiche gilt von Aussagen über soziale Nachhaltigkeit von Produkten, z. B. über Arbeitsbedingungen, Wohltätigkeitsbeiträge oder den Tierschutz.
Die EU bemängelt, dass sich Umweltaussagen, vor allem klimabezogene Aussagen, auf zukünftige Leistungen, z. B. auf den Übergang zu CO2- oder Klimaneutralität, beziehen und die Erreichung dieses Ziels bis zu einem bestimmten Datum in Aussicht gestellt wird. Dadurch wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, durch den Kauf des Produkts zu einer CO2-ärmeren Welt beizutragen.
Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass diese Aussagen lauter und glaubwürdig sind. Sie werden nach einer Einzelfallbewertung verboten, wenn sie nicht vom Verwender durch klar vorgegebene objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele gestützt werden. Dazu soll auch ein unabhängiges Überwachungssystem dienen, um den Fortschritt hinsichtlich der versprochenen Zielerreichung zu überwachen.
Seite 1 Greenwashing im Visier: Neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen
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