Interview mit Konrad Hahn, Geschäftsführer der gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbH
Herr Hahn, zuletzt hat es viel Unmut in der Industrieversicherung gegeben. Sowohl beim Renewal als auch in der Schadenregulierung. Wie sehen Ihre Erfahrungen aus?
Die Kunden stehen mit dem Rücken an der Wand. Die Versicherer reduzieren Kapazitäten und erhöhen die Preise um bis zu 100%. Begründung: schlechte Schadenquoten, zu geringes Bedarf-Bezugs-Verhältnis, unvorhersehbare Elementarschäden mit katastrophalen Ausmaßen – an Argumenten fehlt es den Versicherern nicht. Gleichzeitig beobachten wir eine zum Teil sehr restriktive Regulierungspolitik bei Großschäden. Die Versicherer kämpfen mit harten Bandagen und oft geht es um die Existenz. Die Versicherten müssen sich warm anziehen.
Aber es gibt auch Ausnahmen: Versicherer, die ihren Auftrag ernst nehmen und genau dann, wenn es darauf ankommt, zu ihrem Wort stehen und nicht jeden Punkt in den Bedingungen auf die Goldwaage legen. Deshalb Augen auf bei der Versichererwahl.
Auch Versicherungsmakler registrieren, dass die Versicherer in der Regulierung oft nachfragen, immer neue Dokumente anfordern oder auch Juristen und Gutachter engagieren. Auch Sie sagen also, einige Versicherer schießen über das Ziel hinaus?
Wir haben den Eindruck, dass die Versicherer in den Schadenabteilungen massiv aufgerüstet haben. Mehr und mehr werden gut ausgebildete Juristen eingesetzt, die die Versicherungsverträge erst einmal genauestens analysieren. Dann werden Dokumente und Nachweise angefordert, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegen. Dass die Versicherer für die Schadenbewertung Sachverständige einsetzen, halten wir für nachvollziehbar. In modernen Bedingungswerken steht dem Versicherten dieses Recht ebenfalls zu.
Grenzwertig wird es dann, wenn die Versicherungsbedingungen kein sogenanntes Sachverständigenverfahren vorsehen. Nur der Versicherer hat also das Recht, einen Gutachter seiner Wahl einzusetzen. Angeblich sind die Sachverständigen absolut neutral – auch diejenigen, die Visitenkarten mit dem Logo ihres Versicherers haben.
Festgestellt wird auch, dass in Konsortien ein Versicherer zahlt, der oder die anderen aber nicht folgen. Kennen Sie das Problem?
Das Thema ist bekannt. Bei unseren Schäden ist das bislang nur ein einziges Mal passiert. Es handelte sich um einen sehr großen Feuerschaden mit weit über 20 Mio. Euro bei einem Holzverarbeitungsbetrieb. An dem Feuervertrag waren mehrere Versicherer beteiligt. Einer der Beteiligten verlangte dann eine Regulierungskommission. Damit hatte man neben dem Großschadenregulierer des führenden Versicherers auch immer den Schadenregulierer des Beteiligten an Bord. Das führte unausweichlich zu Konflikten, die auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen wurden.
Am Ende des Tages wollte der beteiligte Versicherer von seinem Anteil des Gesamtschadens einen Betrag von 1 Mio. Euro nicht übernehmen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen konnten wir erreichen, dass der Führende den kompletten Schaden bezahlte und den offenen Anteil des Beteiligten mit übernahm. Damit wurden im Außenverhältnis dem Kunden 100% seines Schadens erstattet. Der Schaden liegt allerdings schon mehr als zehn Jahre zurück. Ob das heute auch noch so laufen würde, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Vertraglich kann das Thema im Vorfeld durch eine saubere Führungsklausel gelöst werden. Dann hat im Außenverhältnis immer der Führungsversicherer das Sagen.
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Seite 3 Die gvp ist Spezialist für Großschäden. Wo beginnt eigentlich ein Großschaden? Vielleicht nennen Sie uns ein paar Beispiele.
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