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30. November 2021
Großschäden: „Immer mehr Makler schalten uns ein“

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Großschäden: „Immer mehr Makler schalten uns ein“

Die gvp ist Spezialist für Großschäden. Wo beginnt eigentlich ein Großschaden? Vielleicht nennen Sie uns ein paar Beispiele.

Den Großschaden stuft jeder Versicherer anders ein. Bei uns fängt der Großschaden bei 100.000 Euro an. Das sind häufig Feuerschäden. Aktuell betreuen wir beispielsweise eine große Biogasanlage in O Süddeutschland. Dort ist die Lagerhalle in einer Größenordnung von 750.000 Euro, die drei Motoren der Anlage und sämtliches Inventar mit rund 1,2 Mio. Euro abgebrannt. Hinzu kommt noch der BU-Schaden mit rund 600.000 Euro für die versicherte Haftzeit von (nur) zwölf Monaten. Damit liegt der Gesamtschaden deutlich über 2,5 Mio. Euro.

Unser größter Schaden ist aktuell – auch – ein Brandschaden. In diesem Fall handelt es sich um einen Metallverarbeitungsbetrieb in Bayern mit rund 25 Mio. Euro Schaden für alle Bereiche. Allen größeren Schäden gemein ist, dass es immer um die Existenz des Unternehmens geht.

Welche Erfahrung bringt die gvp mit in der Abwicklung von Großschäden?

Wir beraten Privatpersonen, Landwirte aus allen Bereichen, kleinere und mittelständische Unternehmen, Industriebetriebe und Gemeinden, Städte und kommunale Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und Österreich. Dabei kümmern wir uns in erster Linie um Sachschäden – und hier wiederum liegt der Schwerpunkt im Bereich der Feuerschäden. Aktuell betreuen wir weit mehr als 100 Großschäden mit einem Schadenvolumen von rund 120 Mio. Euro.

Wie arbeiten Sie mit Kunden und Maklern zusammen?

Von unseren Mandanten erhalten wir eine Vollmacht nur für den Prozess der Schadenabwicklung. Damit muss der Versicherer Auskunft geben über die Versicherungsverträge und die genauen Inhalte. Wichtig ist dabei, dass wir immer die gesamte Vertragshistorie vom Versicherer anfordern und uns ein umfassendes Bild von den Vertragsinhalten machen können.

Immer mehr Makler schalten uns für ihre Kunden ein, als ausgelagerte Schadenabteilung. Auch hier werden wir vom Ver­sicherten mit einer Vollmacht ausschließlich für den Schadenprozess legitimiert. Wichtig für den Makler ist, dass wir nicht in die Vertragsbeziehung zwischen Makler und Versichertem eingreifen. Als Versicherungsberater dürfen wir ja keine Versicherungen vermitteln. Der Makler muss also keine Sorge haben, dass wir als Wettbewerber auftreten und ihm seinen Bestand wegnehmen. Das wird selbstverständlich auch vertraglich zu Beginn einer Beauftragung unmissverständlich geregelt.

Wie könnte denn abschließend eine nachhaltige Schadenregulierung überhaupt aussehen?

Wir erinnern die Versicherer immer wieder an ihr eigentliches Leistungsversprechen. Nämlich – selbstverständlich im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages und nach Recht und Gesetz – dem Geschädigten die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um den eingetretenen Schaden auszugleichen. Wir sorgen dafür, dass der Geschädigte das bekommt, was ihm zusteht – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Zeitachse – hier sorgen wir von Anfang an dafür, dass dem Betroffenen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung gestellt werden. Denn es ist schön, wenn der Schaden zu 100% vom Versicherer übernommen wird. Das bringt dem Unternehmen aber wenig, wenn das Geld erst fließt, nachdem der Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht eingereicht worden ist. Das konnten wir bislang vermeiden – und so soll es nach Möglichkeit auch bleiben.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2021, Seite 40 ff. , und in unserem ePaper.

Bild: © tuiphotoengineer – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Konrad Hahn