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5. August 2025
Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

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Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

Die infinma GmbH hat ihre aktuelle Untersuchung „Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung“ veröffentlicht. Darin wurden 135 Tarife von 32 Lebensversicherern analysiert. Mittlerweile in der Mehrheit der Tarife vertreten und somit Marktstandard: die Infektionsklausel.

Die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, kurz infinma, veröffentlicht regelmäßig Untersuchungen zu den Marktstandards in unterschiedlichen Versicherungstarifen, seit 2011 in der Berufsunfähigkeitsversicherung und 2021 erstmals in der Grundfähigkeitsversicherung (GF). Ziel ist, Vermittlern, Maklern und Versicherern über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufzuklären.

Nun hat das Institut die Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung für 2025 veröffentlicht. Untersucht wurden 135 Tarife von 32 Lebensversicherungsunternehmen. Lediglich 34 Produkte von neun Anbietern erfüllen demnach alle Anforderungen an die Marktstandards oder übertreffen diese aus Kundensicht. Nur diese erhalten das infinma Marktstandard-Siegel.

Methodik

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Für den Erhalt eines Siegels ist es nach wie vor notwendig, in allen der 17 getesteten Kriterien den durch die Marktvorgaben ermittelten Standard mindestens zu erfüllen. Für jedes Kriterium, in dem ein Produkt den Standard übertrifft, wird ein (Plus-)Punkt vergeben. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte kann ein Produkt ein Siegel in Gold, Silber oder Bronze erreichen.

Diese Anbieter konnten alle Anforderungen erfüllen

Vier Pluspunkte hat kein Produktanbieter einer GF-Versicherung erhalten, somit konnte keiner ein Gold-Siegel für sich gewinnen. Ein Silber-Siegel konnten sich die Allianz (mit dem Tarif KörperSchutzPolice E230) und Die Dortmunder sichern. Ebenso erhielt die Allianz ein Bronze-Siegel mit zwei Plus-Punkten mit der KörperSchutzPolice E230 (bAV) sowie die Versicherungskammer Bayern, HDI und die NÜRNBERGER. Mit einem Bronze-Siegel mit einem Plus-Punkt wurden die Alte Leipziger, Baloise, HUK-Coburg und VRK prämiert.

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