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5. August 2025
Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

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Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

Grundfähigkeit: Infektionsklausel wird zum Marktstandard

Infektionsklausel auf dem Vormarsch

Laut Stephan Franz, verantwortlicher Analyst für die Grundfähigkeitsabsicherungen bei infinma, sehe man in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin eine hohe Dynamik, allerdings vor allem bei der Anzahl und der Definition der versicherten Leistungsauslöser.

Zudem weist er auf kleinere Verbesserungen hin. So wurde bspw. die Infektionsklausel, die während der Corona-Zeit in den Kriterienkatalog aufgenommen wurde, inzwischen zum Marktstandard. In 67 Tarifen ist eine Infektionsklausel obligatorisch mitversichert, in 33 ist sie optional versicherbar.

„Auch die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Produktes durch den nachträglichen Einschluss eines Bausteins oder einer Option oder der Upgrade-Möglichkeit auf einen höherwertigen Tarif hat sich relativ schnell zum Standard entwickelt“, so Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. Dennoch bleibe Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zu BU: „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsbezug unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft“, erläutert Schulz. Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten sei für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der infinma-Website eingesehen werden. (mki)

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