Franke und Bornberg hat die Qualität der Anbieter im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung sowie die Leistungspraxis unter die Lupe genommen. Beim Unternehmensrating Grundfähigkeit haben die Analysten drei Bereiche bewertet: Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase sowie in der Leistungsregulierung und die Stabilität des Grundfähigkeitsgeschäfts. Das Leistungspraxisrating Grundfähigkeit hat den Fokus ausschließlich auf der Kundenorientierung in der Leistungsregulierung. Wie die nun aktualisierten Unternehmens- und Leistungspraxisratings des Analysehauses zeigen, nimmt die Zahl der Leistungsfälle in der Grundfähigkeitsversicherung allmählich zu. Dies sei ein Beleg dafür, dass sich der noch junge Versicherungszweig kontinuierlich weiter entwickle, in der Praxis ankomme immer mehr in Anspruch genommen werde, wie es von Franke und Bornberg heißt.
Bessere Aufklärung über Produktcharakter gefragt
Der langsame, aber stetige Anstieg der Leistungsfälle bringt zudem die folgende Erkenntnis: Den Analysten zufolge wissen viele Kunden zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung nicht genau, ab wann eine Grundfähigkeitsleistung tatsächlich gezahlt wird. Bei den Leistungsvoraussetzungen gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber anderen Versicherungen deutliche Unterschiede. „Viele Leistungsfallanmeldungen für Grundfähigkeitsleistungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Hier habe sich der telefonische Erstkontakt durch den Versicherer bewährt, um im persönlichen Gespräch die spezifischen Kriterien zu erläutern, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und realistische Erwartungen zu schaffen.
Umfassende Beratung vor Vertragsabschluss entscheidend
Von zentraler Relevanz ist die Beratung vor Vertragsabschluss. Laut Franke und Bornberg müssen Vermittler darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den den Verlust grundlegender körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Treppensteigen ab. Für eine Leistung muss in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen. Entsprechend führt nicht jede gesundheitliche Einschränkung automatisch zu einer Zahlung. „Nur durch umfassende Aufklärung lassen sich falsche Erwartungen und spätere Enttäuschungen im Leistungsfall vermeiden“, wie das Analysehaus schreibt.
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