Etliche Leistungsfälle aus AU-Bausteinen
Als interessant bezeichnen es die Experten von Franke und Bornberg außerdem, dass ein „erheblicher Teil der Leistungsfälle aus sogenannten AU-Bausteinen“ stammen würden. Diese Zusatzbausteine, die bei Arbeitsunfähigkeit leisten, hätten mit der eigentlichen Grundfähigkeitsleistung inhaltlich nichts gemein. Streng genommen dürften die AU-Leistungen nicht der Grundfähigkeitsversicherung zugeordnet werden und sollten in der Leistungsstatistik separat ausgewiesen werden.
Leistungsprüfung stellt Versicherer vor Herausforderungen
Zudem bringt die Leistungsprüfung besondere Anforderungen an die Versicherer mit sich. Dies betrifft etwa die Einschätzung anhand von Arztberichten, ob eine Grundfähigkeit gemäß Definition in den Versicherungsbedingungen verloren ist. Die notwendige Transferleistung – also die Übertragung medizinischer Befunde auf den Verlust einer definierten Grundfähigkeit – erfordere laut Franke und Bornberg spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung. „Mit zunehmender Marktreife wird auch die Leistungspraxis aussagekräftiger. Die Versicherer können nun auf einen wachsenden Erfahrungsschatz zurückgreifen. Entscheidend bleibt jedoch die Qualifikation der Leistungsprüfer“, betont Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.
Fazit: Aufklärung über Leistungsvoraussetzungen erforderlich
Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt beständig an Relevanz. Die steigende Zahl der Leistungsfälle belege, dass das Produkt in der Praxis grundsätzlich funktioniere, wie die Analysten schreiben. Zugleich lässt sich aber feststellen, dass es einer intensiven Aufklärung über die Leistungsvoraussetzungen bedarf.
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