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1. Juni 2026
Haftungsrisiken beim Bestandskauf: Das wird oft übersehen

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Haftungsrisiken beim Bestandskauf: Das wird oft übersehen

Haftungsrisiken beim Bestandskauf: Das wird oft übersehen

Was sollte ein Bestandskaufvertrag regeln?

HGJ Ein vernünftiger Bestandskaufvertrag sollte diese Punkte regeln. Erstens braucht es die Zusicherung des Verkäufers, dass ihm keine Haftungsfälle bekannt sind, dass keine Ansprüche geltend gemacht wurden und dass auch keine Umstände erkennbar sind, die in absehbarer Zeit zu einem Haftungsanspruch führen könnten.

Zweitens sollte der Verkäufer zusichern, dass die Beratung ordnungsgemäß dokumentiert wurde und dass die Dokumentation, die an den Erwerber übergeben wird, vollständig ist. Das ist wichtig, weil andernfalls das Risiko besteht, dass Unterlagen fehlen oder nur teilweise übergeben werden.

Und drittens muss berücksichtigt werden, dass Fehler aus der Vergangenheit oft erst später sichtbar werden. Selbst wenn ein Beratungsfehler vor zwei oder drei Jahren passiert ist, kann der Haftungsfall erst jetzt ausgelöst werden. Dann bleibt der ursprüngliche Verkäufer im Grundsatz mit im Spiel, weil der Fehler vor der Bestandsübertragung entstanden ist.

FB Nun könnte ja sogar eine Situation auftreten, an die man im ersten Moment gar nicht denkt. Es ist ja häufig bei Beratern so ähnlich wie bei den Schustern, denen man ja auch nachsagt, dass sie die schlechtesten Schuhe haben, obwohl sie gute Schuhe herstellen können. Es kann das Problem auftauchen, dass man zwar als Verkäufer dem Erwerber zusagt, sich innerhalb der vereinbarten Deckungssumme, die man mit dem VSH-Versicherer abgeschlossen hat, bewegt zu haben, also keine Risiken beraten zu haben, die deutlich darüber hinausgehen. Aber der Käufer weiß es halt nicht sicher. Wie könnte man so eine Situation gut auffangen, die für den Erwerber eine persönliche Haftung zur Folge haben kann?

Was ist bei Prüfung einer Bestandsübernahme zu beachten?

HGJ Im Rahmen der Prüfung einer Bestandsübernahme sollte zunächst geklärt werden, welche Haftungsrisiken bestehen und ob der bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend ist. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, bleibt der Verkäufer – bei sachgerechter Haftungsabgrenzung nach dem Zeitpunkt der Übergabe – für vor der Übertragung verursachte Pflichtverletzungen weiterhin verantwortlich.

Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Bestand von einer GmbH oder von einem Einzelkaufmann erworben wird. Der Einzelkaufmann haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt. Eine GmbH haftet hingegen als juristische Person; die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Welche Unterlagen und Informationen muss denn der Verkäufer im Zuge der Vertragsverhandlungen offenlegen?

FB Bei den offenzulegenden Unterlagen sollte auch der Maklervertrag des Verkäufers geprüft werden, weil dort häufig Haftungsregelungen enthalten sind. Häufig besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, etwa über fünf oder zehn Millionen Euro. Und für Schäden oberhalb dieser Summe wird nur gehaftet, wenn zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt, nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Solche Klauseln kommen vor. Das gehört aber in jedem Fall zu den Unterlagen, die anzusehen sind und die bei diesen Abgrenzungsfragen eine Rolle spielen.

HGJ Im Sinne beider Parteien, also Verkäufer und Erwerber, muss man bereits während der Umsetzung des Verkaufsprozess ein detailliertes Vertragsmanagement betreiben?

FB Ja, das muss auf jeden Fall erfolgen. Die Unterlagen sind sorgfältig zu prüfen, weil mit der Übernahme konkrete Haftungsrisiken verbunden sind. Diese Risiken betreffen nicht nur Gewerbekunden, sondern können ebenso im Privatkundengeschäft entstehen. Deshalb ist zu klären, ob der Vermögensschadenhaftpflichtschutz des Verkäufers für ein solches Geschäft üblich und ausreichend war; mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme ist das regelmäßig nicht abgedeckt. Zudem muss der Verkäufer bereits eingetretene Schadenfälle offenlegen und mitteilen, ob der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer hiervon bereits Kenntnis hat.

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