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15. Februar 2022
HAIC darf künftig Krypto-Fonds auflegen und verwalten

HAIC darf künftig Krypto-Fonds auflegen und verwalten

Die erste vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft für digitale Assets in Deutschland kommt aus dem Hause Hauck Aufhäuser Lampe. HAIC, ein Tochterunternehmen der Privatbank, hat die Erlaubnis der BaFin erhalten, Investmentfonds aufzulegen und zu verwalten, die in native Kryptowerte investieren.

Die Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH (HAIC) hat bekanntgegeben, Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 i.V.m. 22 KAGB erhalten zu haben. Damit ist das Tochterunternehmen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG laut eigenen Angaben die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets.

Investments in Kryptowerte

Die Erlaubnis der HAIC als KVG beinhaltet die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Investmentfonds als Sondervermögen, die in native Kryptowerte investieren oder diese einer klassischen Portfolioallokation beimischen.

Kapilendo-Übernahme 2021

HAIC agiert hierbei als Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der bewährten KAGB-Verwahrstelle der Bank Hauck Aufhäuser Lampe sowie einem eigenen regulierten Kryptoverwahrer. Das Closing der hierfür im vergangenen Jahr übernommenen Kapilendo Custodian AG steht derzeit noch aus.

Digital-Asset-Investmentprodukte

„Mit unserer KVG für digitale Assets planen wir die Auflage und das Management hauseigener Digital-Asset-Fonds, wollen als Master-KVG aber auch Fondsinitiatoren und Asset-Managern bei ihren Fondsprodukten als Servicepartner zur Verfügung stehen“, sagt Dr. Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck Aufhäuser Lampe. „Künftig können wir so das gesamte Dienstleistungsspektrum für Digital-Asset-Investmentprodukte aus einer Hand anbieten, angefangen vom Portfoliomanagement über die KVG-Dienstleistungen und die Fondsadministration bis hin zur Verwahrung und der Verwahrstelle.“

Über HAIC

HAIC wurde im September 2020 gegründet und verfügte bisher über eine KVG-Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB. Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft sind Patrick Karb und Stephan Edelmann.

Über die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank

Das Haus ging aus der Fusion dreier traditionsreicher Privatbanken hervor. Die beiden Häuser Georg Hauck und Bankhaus H. Aufhäuser schlossen sich bereits 1998 zusammen, 2021 kam, wie AssCompact berichtete, das Bankhaus Lampe dazu. (tku)

Bild: © artfocus – stock.adobe.com